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Schweizer geboren?
Als Integrationsmittel fordert die Eidgenössische Ausländerkommission
die automatische Einbürgerung der dritten Generation. Allein
mit der Geburt soll das Baby den Schweizerpass erhalten.
Dieses Verfahren lehne ich strikte ab. Seit der Abstimmung der
18-Prozent- Initiative sind der Bundesrat und die Kantonsregierungen
immens bemüht, den Ausländeranteil in unserem Land zu
senken.
Nicht etwa mit Begrenzung des Ausländeranteils wie ich das
zusammen mit rund 756.000 Schweizerinnen und Schweizer bei der Abstimmung
begrüsst habe, nein mit Einbürgerungen und verschiedener
Integrationsmassnahmen – und das um jeden Preis.
Wer eingebürgert ist, ist auch integriert, so lautet meist
die Meinung der verschiedenen Politiker. Doch Achtung, anhand verschiedener
Umfragen wollen sich ca. 90 Prozent der Migranten gar nicht integrieren.
Mit dem Schweizer Pass Integrationsförderung betreiben zu
wollen bringt also nach meiner Ansicht absolut nichts, sondern ist
höchsten kontraproduktiv.
Wer vom Pass profitieren will, wird durch eine Einbürgerung
ohne eigene Integrationsbemühungen sicher nicht integriert
werden, sondern vielmehr weiterhin auf eigene Bemühungen verzichten.
Die Einbürgerung muss deshalb der letzte Schritt des Integrationsweges
sein, nicht der Erste. Integration bedeutet nicht, dass sich die
schweizerische Kultur anzupassen oder zu öffnen hat, sondern
Integration heisst, dass prioritär der Wille des Migrierenden
zur Integration vorhanden ist, der die Rechtsordnung des Gastlandes
anerkennt, unsere Sprache beherrscht und die ungeschriebenen Gesetze
respektiert.
Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer Einbürgerung
der dritten Generation auch zu einem späteren Zeitpunkt nichts
im Wege.
Ich bin glücklich, dass der Grosse Rat, bei der Revision der
Kantonsverfassung dem Antrag der SVP gefolgt ist und die Einbürgerung
der Bürgerversammlung als oberstes Organ belassen hat. Dieses
demokratische Recht soll auch in Zukunft gewährleistet sein.
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