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Zum Schweizer geboren?

Als Integrationsmittel fordert die Eidgenössische Ausländerkommission die automatische Einbürgerung der dritten Generation. Allein mit der Geburt soll das Baby den Schweizerpass erhalten.

Dieses Verfahren lehne ich strikte ab. Seit der Abstimmung der 18-Prozent- Initiative sind der Bundesrat und die Kantonsregierungen immens bemüht, den Ausländeranteil in unserem Land zu senken.

Nicht etwa mit Begrenzung des Ausländeranteils wie ich das zusammen mit rund 756.000 Schweizerinnen und Schweizer bei der Abstimmung begrüsst habe, nein mit Einbürgerungen und verschiedener Integrationsmassnahmen – und das um jeden Preis.

Wer eingebürgert ist, ist auch integriert, so lautet meist die Meinung der verschiedenen Politiker. Doch Achtung, anhand verschiedener Umfragen wollen sich ca. 90 Prozent der Migranten gar nicht integrieren.

Mit dem Schweizer Pass Integrationsförderung betreiben zu wollen bringt also nach meiner Ansicht absolut nichts, sondern ist höchsten kontraproduktiv.

Wer vom Pass profitieren will, wird durch eine Einbürgerung ohne eigene Integrationsbemühungen sicher nicht integriert werden, sondern vielmehr weiterhin auf eigene Bemühungen verzichten.

Die Einbürgerung muss deshalb der letzte Schritt des Integrationsweges sein, nicht der Erste. Integration bedeutet nicht, dass sich die schweizerische Kultur anzupassen oder zu öffnen hat, sondern Integration heisst, dass prioritär der Wille des Migrierenden zur Integration vorhanden ist, der die Rechtsordnung des Gastlandes anerkennt, unsere Sprache beherrscht und die ungeschriebenen Gesetze respektiert.

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, steht einer Einbürgerung der dritten Generation auch zu einem späteren Zeitpunkt nichts im Wege.

Ich bin glücklich, dass der Grosse Rat, bei der Revision der Kantonsverfassung dem Antrag der SVP gefolgt ist und die Einbürgerung der Bürgerversammlung als oberstes Organ belassen hat. Dieses demokratische Recht soll auch in Zukunft gewährleistet sein.

 

 

 

 

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aktualisiert 11.02.2005