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Verhindern Grüne Linthdammsanierung?

Es ist kein Geheimnis, dass die Grünen zusammen mit dem Linthrat eine ökologische Aufwertung der ganzen Linthregion fordern. In einem voluminösen wortreichen Idealplan für die Linthregion hat der Linthrat seine so genannten Visionen und Wünsche dargelegt. Zwar behaupten die Vertreter des Linthrates immer wieder, dass es bei der Verbesserung der Lebensqualität im Linthgebiet prioritär um die Sicherheit der Bevölkerung gehe. Das Gegenteil trifft zu. Der Idealplan ist gemäss Orientierung des Linthrates vom WWF Schweiz finanziert worden, allein diese Tatsache hinterlässt schon ein ungutes Gefühl. Als Ziele führt der Linthrat im Idealplan wortwörtlich auf: „Die Lebensräume sollen miteinander und mit jenen an den Hängen, die die Linthebene begrenzen, vernetzt werden. Neben der Aufwertung der bestehenden sollen neue Lebensräume geschaffen werden. Insgesamt sind vier grosse Vernetzungskorridore denkbar mit den zwei Kreuzungspunkten Horneregg (Benken) und Mühlenen (Tuggen). Kein einziges dieser Ziele hat auch nur im Geringsten mit der hochstilisierten Sicherheit der Bevölkerung zu tun. Ganz nach der sattsam bekannten Manier der Grünen und des WWF, versucht man unter einem Deckmäntelchen mit allen Mitteln und auf allen möglichen Ebenen Eigeninteressen durchzuschummeln. Leider gelingt es immer wieder einer Minderheit, mit zudienlicher Hilfe von der sich bürgerlich nennenden CVP und FDP über eine Mehrheit zu bestimmen. Das ist sehr gefährlich und darf nicht weiter geschehen. Darum wehret den Anfängen!

Was ist neu schützenswert?

Art. 11 der Schutzverordnung der Gemeinde Benken regelt die Geotope und Geotopschutzgebiete. U.a. wird entlang des Linthkanals vom Mönchhof bis zur Grenze Uznach das Staffelriet, Lochmannsriet und Buchenriet sowie die Trespenwiese im Verschlag als Naturschutzgebiet feucht und Teile entlang des Linthdamms als Naturschutzgebiet trocken unter schützenswerte Objekte und Schutzgebiete geführt. Die Umgebungszone Amphibienleichgebiet umfasst das Staffelriet über den Linthdamm hinaus bis zum Linthkanal. In den darum liegenden Pufferflächen sind alle Massnahmen, welche die Schutzobjekte beeinträchtigen, untersagt. Unter Art. 11 der Schutzverordnung wird also nicht nur die Landwirtschaft sondern die gesamte Bevölkerung des Linthgebiet tangiert.

Besondere Vorschriften

Art. 7 der Schutzverordnung schreibt vor, dass die Naturschutzgebiete in ihrer Eigenart als naturnahe Flächen zu erhalten sind. Alle Tätigkeiten und Massnahmen, die eine Gefährdung dieser Gebiete verursachen würden sind verboten, u.a. wird namentlich das Erstellen von Bauten und Anlagen, Geländeveränderungen aufgeführt.

Durch die Hintertür!

Soll damit die geplante Sanierung des Linthdamms und der Schutz der Bevölkerung gezielt durch die Hintertür verhindert werden? Sollen die alten Linthläufe unter Schutz gestellt werden, dass sie in Zukunft wieder reaktivert werden müssen, weil namentlich in der Schutzverordnung aufgeführte schützenswerte Naturschutzgebiete feucht und trocken entlang des Linthkanals die Sanierung des Linthkanals nicht mehr ermöglichen? Ich fordere alle Gemeindebehörden an der Linth von Weesen bis Schmerikon auf St. Gallerseite und südlich auf Glarner und Schwyzer Seite auf, wachsam zu sein und nötigenfalls gegen diese hinterhältig und verlogen wirkenden Machenschaften mit allen Kräften anzutreten. Es darf nicht sein, dass durch die Hintertür Massnahmen in Kraft gesetzt werden, welche die dringend nötigen Sanierungsarbeiten verzögern oder gänzlich verhindern und der Bevölkerungsschutz in der ganzen Linthebene nicht mehr gewährleistet ist.

Marianne Steiner, SVP-Kantonsrätin
Mitglied der vorberatenden Kommisson Linthgesetz

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aktualisiert 11.02.2005