|
Verhindern Grüne Linthdammsanierung?
Es ist kein Geheimnis, dass die Grünen zusammen
mit dem Linthrat eine ökologische Aufwertung der ganzen Linthregion
fordern. In einem voluminösen wortreichen Idealplan für
die Linthregion hat der Linthrat seine so genannten Visionen und
Wünsche dargelegt. Zwar behaupten die Vertreter des Linthrates
immer wieder, dass es bei der Verbesserung der Lebensqualität
im Linthgebiet prioritär um die Sicherheit der Bevölkerung
gehe. Das Gegenteil trifft zu. Der Idealplan ist gemäss Orientierung
des Linthrates vom WWF Schweiz finanziert worden, allein diese Tatsache
hinterlässt schon ein ungutes Gefühl. Als Ziele führt
der Linthrat im Idealplan wortwörtlich auf: „Die Lebensräume
sollen miteinander und mit jenen an den Hängen, die die Linthebene
begrenzen, vernetzt werden. Neben der Aufwertung der bestehenden
sollen neue Lebensräume geschaffen werden. Insgesamt sind vier
grosse Vernetzungskorridore denkbar mit den zwei Kreuzungspunkten
Horneregg (Benken) und Mühlenen (Tuggen). Kein einziges dieser
Ziele hat auch nur im Geringsten mit der hochstilisierten Sicherheit
der Bevölkerung zu tun. Ganz nach der sattsam bekannten Manier
der Grünen und des WWF, versucht man unter einem Deckmäntelchen
mit allen Mitteln und auf allen möglichen Ebenen Eigeninteressen
durchzuschummeln. Leider gelingt es immer wieder einer Minderheit,
mit zudienlicher Hilfe von der sich bürgerlich nennenden CVP
und FDP über eine Mehrheit zu bestimmen. Das ist sehr gefährlich
und darf nicht weiter geschehen. Darum wehret den Anfängen!
Was ist neu schützenswert?
Art. 11 der Schutzverordnung der Gemeinde Benken
regelt die Geotope und Geotopschutzgebiete. U.a. wird entlang des
Linthkanals vom Mönchhof bis zur Grenze Uznach das Staffelriet,
Lochmannsriet und Buchenriet sowie die Trespenwiese im Verschlag
als Naturschutzgebiet feucht und Teile entlang des Linthdamms als
Naturschutzgebiet trocken unter schützenswerte Objekte und
Schutzgebiete geführt. Die Umgebungszone Amphibienleichgebiet
umfasst das Staffelriet über den Linthdamm hinaus bis zum Linthkanal.
In den darum liegenden Pufferflächen sind alle Massnahmen,
welche die Schutzobjekte beeinträchtigen, untersagt. Unter
Art. 11 der Schutzverordnung wird also nicht nur die Landwirtschaft
sondern die gesamte Bevölkerung des Linthgebiet tangiert.
Besondere Vorschriften
Art. 7 der Schutzverordnung schreibt vor, dass
die Naturschutzgebiete in ihrer Eigenart als naturnahe Flächen
zu erhalten sind. Alle Tätigkeiten und Massnahmen, die eine
Gefährdung dieser Gebiete verursachen würden sind verboten,
u.a. wird namentlich das Erstellen von Bauten und Anlagen, Geländeveränderungen
aufgeführt.
Durch die Hintertür!
Soll damit die geplante Sanierung des Linthdamms
und der Schutz der Bevölkerung gezielt durch die Hintertür
verhindert werden? Sollen die alten Linthläufe unter Schutz
gestellt werden, dass sie in Zukunft wieder reaktivert werden müssen,
weil namentlich in der Schutzverordnung aufgeführte schützenswerte
Naturschutzgebiete feucht und trocken entlang des Linthkanals die
Sanierung des Linthkanals nicht mehr ermöglichen? Ich fordere
alle Gemeindebehörden an der Linth von Weesen bis Schmerikon
auf St. Gallerseite und südlich auf Glarner und Schwyzer Seite
auf, wachsam zu sein und nötigenfalls gegen diese hinterhältig
und verlogen wirkenden Machenschaften mit allen Kräften anzutreten.
Es darf nicht sein, dass durch die Hintertür Massnahmen in
Kraft gesetzt werden, welche die dringend nötigen Sanierungsarbeiten
verzögern oder gänzlich verhindern und der Bevölkerungsschutz
in der ganzen Linthebene nicht mehr gewährleistet ist.
Marianne Steiner, SVP-Kantonsrätin
Mitglied der vorberatenden Kommisson Linthgesetz
nach oben
|