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Familien müssen steuerlich entlastet werden

Die Familie ist nach wie vor das wichtigste Glied unserer Gesellschaft. Familien mit ihren Kindern verdienen den besonderen Schutz und die Anerkennung des Staates und der Gesellschaft. Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder. Die Familie sorgt für Liebe, Geborgenheit und Zuwendung. Dabei lernt das Kind gegenseitige Hilfe und Rücksichtnahme sowie die Fähigkeit, Konflikte auszutragen.

Stärkung der Familie

Der Staat muss zur Stärkung und Aufwertung der traditionellen Familie beitragen. Dies wurde seit vielen Jahren verschlampt und andere Familienformen als modern angepriesen, salonfähig gemacht und erst noch steuerlich begünstigt.

Die traditionelle Familienform hat seit den 70er Jahren erheblich an Bedeutung verloren. 1960 bestanden noch knapp die Hälfte aller Haushalte aus 2 Elternteilen mit Kindern, 1990 sank ihr Anteil auf 1/3. Dagegen machten die Einpersonenhaushalte 1990 rund 1/3 aus (1960: 14%) Das beweist, dass heute nicht mehr modern ist, zu heiraten, eine Familie zu gründen und für die Kinder da zu sein, sie in Freud und Leid zu begleiten. Heute will man Beruf, Karriere und Kinder gleichzeitig, auf nichts verzichten und der Staat soll für alles und jedes aufkommen.

Unter dem Titel “Alleinerziehende oder Einelternfamilien” haben sie eine Lobby geschaffen, sodass sie heute steuerlich besser fahren als die traditionelle Familie. Die Unterstützungsleistungen für Familien und Kinder können von allen Personen in allen Lebensformen bezogen werden. Alleinerziehende und Einelternfamilien kommen zusätzlich in den Genuss des verheirateten Tarifs oder im Kanton St. Gallen, der ab 2001 das Splitting kennt, zu einem zusätzlichen Einelternabzug von Fr. 4.500.-. Das bedeutet, dass die Steuerbelastung für Konkubinatspaare kleiner ist, als für ein Doppelverdienerehepaar mit Kindern. Je nach kantonal festgelegten Sozialabzügen bestehen enorme Unterschiede.

Lobby für die Familie schaffen

Die traditionelle Familie, die für den Staat eine wichtige Aufgabe übernimmt, soll besser unterstützt und gefördert werden. Dafür muss wieder eine Lobby auf allen Ebenen, eidgenössisch und kantonal geschaffen werden. Es muss wieder unterschieden werden, wer unverschuldet in die Rolle als “Alleinerziehende” hineingeraten und unterstützt werden muss und wer gezielt ledig bleibt, Kinder will und den Staat für alle Leistungen verantwortlich macht und zur Kasse bittet.

Steuerquote laufend erhöht

Die Schweiz verliert nach und nach, ihre traditionelle Position als steuergünstiges Land und gibt damit wichtige Wettbewerbsvorteile auf. In den letzten zehn Jahren stieg die Fiskalquote um rund 5 % auf über 35 % und liegt nur noch wenig unter dem OECD-Durchschnitt von 37 %. Die Zwangsabgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Versicherungen) stiegen von 31 % im Jahr 1990 auf 37 % des durchschnittlichen Haushalteinkommens. Verschiedene neue Gebühren und Abgaben wurden zusätzlich verursachergerecht eingeführt - die direkten Steuern, welche diese Gebühren zuvor abdeckten, wurden aber niemals gesenkt...

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Chance jetzt nutzen

Unter den Legislaturzielen für die Jahre 2000 – 2003 figuriert die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Auf Bundesebene ist daher die Familienpolitik neu lanciert und eine Vorlage zur Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung in die Vernehmlassung gegeben worden. Diese sieht drei mögliche Modelle vor;

Gemeinschaftsbesteuerungsmodell (“Vollsplitting mit Wahlrecht”), welches für grundsätzliche Kontinuität in der bisherigen Besteuerung der Ehegatten und Familien steht. Verheiratete Personen werden als wirtschaftliche Einheit gemeinsam besteuert. Die Einkommen von Ehegatten werden addiert und zum Satz des hälftigen, steuerbaren Gesamteinkommens besteuert. Konkubinatspaare werden auf Antrag (Wahlrecht) wie ein Ehepaar besteuert, was für sie zu einer steuerlichen Entlastung führt.

Individualbesteuerungsmodell das einem radikalen Umbau in der Besteuerung der Ehegatten und Familien gleichkäme und zwar sowohl bei der direkten Bundessteuer wie bei den Einkommenssteuern der Kantone und Gemeinden. Danach werden alle erwachsenen, steuerpflichtigen Personen und damit auch die Verheirateten separat aufgrund der individuell zugewiesenen Einkommensfaktoren besteuert. Jeder Ehegatte ist also einzeln steuerpflichtig und hat eine eigene Steuererklärung auszufüllen. Mit gewissen Korrektiven wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich zwei Partner einen gemeinsamen Haushalt teilen (wahlweise auch für Konkubinatspaare möglich).

Familiensplitting als Mischvariante zwischen Gemeinschafts- und Individualbesteuerung. Dabei werden alle erwachsenen steuerpflichtigen Personen, unabhängig vom Zivilstand, grundsätzlich individuell besteuert. Ehepaare mit minderjährigen Kindern und Konkubinatspaare mit minderjährigen Kindern werden hingegen als wirtschaftliche Einheit betrachtet und nach dem “Vollsplitting” besteuert (gemeinsam aber zum Satz des hälftigen, steuerbaren Gesamteinkommens.)

Splitting ohne Wahlrecht ja, aber...

Die SVP macht sich für das Vollsplitting ohne Wahlrecht stark. Es darf aber nicht passieren wie im Kanton St. Gallen, der das Splittingmodell zur Steuererleichterung einführt, jedoch mit den angewandten Steuerfüssen höher zu stehen kommt, als der benachbarte Kanton mit dem Verheirateten-Tarif. Mit der geplanten Steuererleichterung muss das absolute Ziel sein, traditionelle Familien damit zu unterstützen und zu fördern.

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aktualisiert 11.02.2005