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Familien müssen steuerlich entlastet
werden
Die Familie ist nach wie vor das wichtigste
Glied unserer Gesellschaft. Familien mit ihren Kindern verdienen
den besonderen Schutz und die Anerkennung des Staates und der Gesellschaft.
Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung und Entwicklung
ihrer Kinder. Die Familie sorgt für Liebe, Geborgenheit und
Zuwendung. Dabei lernt das Kind gegenseitige Hilfe und Rücksichtnahme
sowie die Fähigkeit, Konflikte auszutragen.
Stärkung der Familie
Der Staat muss zur Stärkung und Aufwertung der traditionellen
Familie beitragen. Dies wurde seit vielen Jahren verschlampt und
andere Familienformen als modern angepriesen, salonfähig gemacht
und erst noch steuerlich begünstigt.
Die traditionelle Familienform hat seit den 70er Jahren erheblich
an Bedeutung verloren. 1960 bestanden noch knapp die Hälfte
aller Haushalte aus 2 Elternteilen mit Kindern, 1990 sank ihr Anteil
auf 1/3. Dagegen machten die Einpersonenhaushalte 1990 rund 1/3
aus (1960: 14%) Das beweist, dass heute nicht mehr modern ist, zu
heiraten, eine Familie zu gründen und für die Kinder da
zu sein, sie in Freud und Leid zu begleiten. Heute will man Beruf,
Karriere und Kinder gleichzeitig, auf nichts verzichten und der
Staat soll für alles und jedes aufkommen.
Unter dem Titel “Alleinerziehende oder Einelternfamilien”
haben sie eine Lobby geschaffen, sodass sie heute steuerlich besser
fahren als die traditionelle Familie. Die Unterstützungsleistungen
für Familien und Kinder können von allen Personen in allen
Lebensformen bezogen werden. Alleinerziehende und Einelternfamilien
kommen zusätzlich in den Genuss des verheirateten Tarifs oder
im Kanton St. Gallen, der ab 2001 das Splitting kennt, zu einem
zusätzlichen Einelternabzug von Fr. 4.500.-. Das bedeutet,
dass die Steuerbelastung für Konkubinatspaare kleiner ist,
als für ein Doppelverdienerehepaar mit Kindern. Je nach kantonal
festgelegten Sozialabzügen bestehen enorme Unterschiede.
Lobby für die Familie schaffen
Die traditionelle Familie, die für den Staat eine wichtige
Aufgabe übernimmt, soll besser unterstützt und gefördert
werden. Dafür muss wieder eine Lobby auf allen Ebenen, eidgenössisch
und kantonal geschaffen werden. Es muss wieder unterschieden werden,
wer unverschuldet in die Rolle als “Alleinerziehende”
hineingeraten und unterstützt werden muss und wer gezielt ledig
bleibt, Kinder will und den Staat für alle Leistungen verantwortlich
macht und zur Kasse bittet.
Steuerquote laufend erhöht
Die Schweiz verliert nach und nach, ihre traditionelle Position
als steuergünstiges Land und gibt damit wichtige Wettbewerbsvorteile
auf. In den letzten zehn Jahren stieg die Fiskalquote um rund 5
% auf über 35 % und liegt nur noch wenig unter dem OECD-Durchschnitt
von 37 %. Die Zwangsabgaben (Steuern, Sozialversicherungsbeiträge
und Versicherungen) stiegen von 31 % im Jahr 1990 auf 37 % des durchschnittlichen
Haushalteinkommens. Verschiedene neue Gebühren und Abgaben
wurden zusätzlich verursachergerecht eingeführt - die
direkten Steuern, welche diese Gebühren zuvor abdeckten, wurden
aber niemals gesenkt...
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Chance jetzt nutzen
Unter den Legislaturzielen für die Jahre 2000 – 2003
figuriert die Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung. Auf Bundesebene
ist daher die Familienpolitik neu lanciert und eine Vorlage zur
Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung in die Vernehmlassung
gegeben worden. Diese sieht drei mögliche Modelle vor;
Gemeinschaftsbesteuerungsmodell (“Vollsplitting mit Wahlrecht”),
welches für grundsätzliche Kontinuität in der bisherigen
Besteuerung der Ehegatten und Familien steht. Verheiratete Personen
werden als wirtschaftliche Einheit gemeinsam besteuert. Die Einkommen
von Ehegatten werden addiert und zum Satz des hälftigen, steuerbaren
Gesamteinkommens besteuert. Konkubinatspaare werden auf Antrag (Wahlrecht)
wie ein Ehepaar besteuert, was für sie zu einer steuerlichen
Entlastung führt.
Individualbesteuerungsmodell das einem radikalen Umbau in der Besteuerung
der Ehegatten und Familien gleichkäme und zwar sowohl bei der
direkten Bundessteuer wie bei den Einkommenssteuern der Kantone
und Gemeinden. Danach werden alle erwachsenen, steuerpflichtigen
Personen und damit auch die Verheirateten separat aufgrund der individuell
zugewiesenen Einkommensfaktoren besteuert. Jeder Ehegatte ist also
einzeln steuerpflichtig und hat eine eigene Steuererklärung
auszufüllen. Mit gewissen Korrektiven wird dem Umstand Rechnung
getragen, dass sich zwei Partner einen gemeinsamen Haushalt teilen
(wahlweise auch für Konkubinatspaare möglich).
Familiensplitting als Mischvariante zwischen Gemeinschafts- und
Individualbesteuerung. Dabei werden alle erwachsenen steuerpflichtigen
Personen, unabhängig vom Zivilstand, grundsätzlich individuell
besteuert. Ehepaare mit minderjährigen Kindern und Konkubinatspaare
mit minderjährigen Kindern werden hingegen als wirtschaftliche
Einheit betrachtet und nach dem “Vollsplitting” besteuert
(gemeinsam aber zum Satz des hälftigen, steuerbaren Gesamteinkommens.)
Splitting ohne Wahlrecht ja, aber...
Die SVP macht sich für das Vollsplitting ohne Wahlrecht stark.
Es darf aber nicht passieren wie im Kanton St. Gallen, der das Splittingmodell
zur Steuererleichterung einführt, jedoch mit den angewandten
Steuerfüssen höher zu stehen kommt, als der benachbarte
Kanton mit dem Verheirateten-Tarif. Mit der geplanten Steuererleichterung
muss das absolute Ziel sein, traditionelle Familien damit zu unterstützen
und zu fördern.
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