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Mutterschafts-Versicherung durch die
Hintertür – Angst vor dem Volksentscheid?
Die Eidgenössischen Räte haben am 18. Dezember 1998 eine
Mutterschaftsversicherung MSV beschlossen, die am Volk vorbeigeschmuggelt
werden soll.
Mutterschaftsgeld:
Alle Mütter, ob erwerbstätig oder nicht, sollen
eine sozial abgestufte Grundprämie erhalten; Familien mit einem
Jahreseinkommen unter 36000 Franken bekommen das Maximum von 3980
Franken, danach wird der Beitrag sukzessive reduziert. Familien
mit einem Einkommen von 72000 Franken und mehr erhalten keine Leistungen.
Erwerbsersatz:
Erwerbstätige Mütter sollen während eines
14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs einen Lohnausfall von 80 Prozent
bis zu einem max. Einkommen von 97200 erhalten. Zur Finanzierung
sind jährlich 500 Mio. Franken nötig, was einer MWST-Erhöhung
von 0.25 Prozent entspricht. Laut Bundesverfassung muss das Volk
über jede MWST-Erhöhung an der Urne entscheiden. Damit
dies umgangen werden kann, hat das Parlament beschlossen, auf eine
obligatorische Volksabstimmung zu verzichten, die MSV sofort einzuführen
und die Finanzierung aus dem überdotierten Ausgleichsfonds
der Erwerbsersatzordnung (EO) zu regeln, welcher zurzeit mit 3 Lohnpromillen
gespiesen wird.
Erst wenn dieser im Jahre 2003 "geplündert" ist,
soll das MWST-Viertelprozent zur Mitfinanzierung der Mutterschaftsversicherung
gemeinsam mit der in der 11. AHV-Revision vorgesehenen MWST-Satzerhöhung
beantragt werden. Sollte der Souverän dann eine MWST-Erhöhung
verwerfen, würde die bereits eingeführte Mutterschaftsversicherung
doch mit Lohnsteuern finanziert. Der Bundesrat kann in eigener Kompetenz
den Lohnabzug für MSV/EO von 0.3 auf 0.5 Prozent anheben.
Ja zum Referendum MSV vors Volk
Diese Mogelpackung lehne ich strikte ab, die Vorlage wird völlig
am Volk vorbeigeschmuggelt. Nachdem sich die Stimmberechtigten bereits
zweimal gegen die Einführung einer Mutterschaftsversicherung
ausgesprochen haben, soll das Volk auch diesmal darüber entscheiden
können. Seit der Festsetzung der Mutterschaftsversicherung
in der Verfassung von 1945 sind in der Zwischenzeit immense Verbesserungen
erzielt worden.
Die meisten Versicherungen decken bereits heute eine Mutterschaftsversicherung
ab. Ein weiterer Ausbau nach dem Giesskannenprinzip können
wir uns nicht mehr leisten. Vielmehr muss die Eigenverantwortung
eines jeden einzelnen wieder hervorgehoben werden. Dazu ist es nötig,
dass die Steuerquote gesenkt wird – der Familie wieder mehr
Mittel zur Verfügung stehen und sie wieder ohne staatliche
Alimentation ihre Primärverantwortung wahrnehmen kann.
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