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Mutterschafts-Versicherung durch die Hintertür – Angst vor dem Volksentscheid?

Die Eidgenössischen Räte haben am 18. Dezember 1998 eine Mutterschaftsversicherung MSV beschlossen, die am Volk vorbeigeschmuggelt werden soll.

Mutterschaftsgeld:
Alle Mütter, ob erwerbstätig oder nicht, sollen eine sozial abgestufte Grundprämie erhalten; Familien mit einem Jahreseinkommen unter 36000 Franken bekommen das Maximum von 3980 Franken, danach wird der Beitrag sukzessive reduziert. Familien mit einem Einkommen von 72000 Franken und mehr erhalten keine Leistungen.

Erwerbsersatz:
Erwerbstätige Mütter sollen während eines 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs einen Lohnausfall von 80 Prozent bis zu einem max. Einkommen von 97200 erhalten. Zur Finanzierung sind jährlich 500 Mio. Franken nötig, was einer MWST-Erhöhung von 0.25 Prozent entspricht. Laut Bundesverfassung muss das Volk über jede MWST-Erhöhung an der Urne entscheiden. Damit dies umgangen werden kann, hat das Parlament beschlossen, auf eine obligatorische Volksabstimmung zu verzichten, die MSV sofort einzuführen und die Finanzierung aus dem überdotierten Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung (EO) zu regeln, welcher zurzeit mit 3 Lohnpromillen gespiesen wird.

Erst wenn dieser im Jahre 2003 "geplündert" ist, soll das MWST-Viertelprozent zur Mitfinanzierung der Mutterschaftsversicherung gemeinsam mit der in der 11. AHV-Revision vorgesehenen MWST-Satzerhöhung beantragt werden. Sollte der Souverän dann eine MWST-Erhöhung verwerfen, würde die bereits eingeführte Mutterschaftsversicherung doch mit Lohnsteuern finanziert. Der Bundesrat kann in eigener Kompetenz den Lohnabzug für MSV/EO von 0.3 auf 0.5 Prozent anheben.

Ja zum Referendum MSV vors Volk

Diese Mogelpackung lehne ich strikte ab, die Vorlage wird völlig am Volk vorbeigeschmuggelt. Nachdem sich die Stimmberechtigten bereits zweimal gegen die Einführung einer Mutterschaftsversicherung ausgesprochen haben, soll das Volk auch diesmal darüber entscheiden können. Seit der Festsetzung der Mutterschaftsversicherung in der Verfassung von 1945 sind in der Zwischenzeit immense Verbesserungen erzielt worden.

Die meisten Versicherungen decken bereits heute eine Mutterschaftsversicherung ab. Ein weiterer Ausbau nach dem Giesskannenprinzip können wir uns nicht mehr leisten. Vielmehr muss die Eigenverantwortung eines jeden einzelnen wieder hervorgehoben werden. Dazu ist es nötig, dass die Steuerquote gesenkt wird – der Familie wieder mehr Mittel zur Verfügung stehen und sie wieder ohne staatliche Alimentation ihre Primärverantwortung wahrnehmen kann.

 

 

 

 

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aktualisiert 11.02.2005