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Ja zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung

Der Kanton St. Gallen will die Ladenöffnungszeiten flexibler gestalten und den Nachbarkantonen Schwyz, Thurgau, Appenzell IR und AR, Glarus und Zürich anpassen. Neu dürfen Läden von Montag - Freitag von 06.00 bis 21.00 Uhr und am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachten und Neujahr von 06.00 bis 17.00 Uhr geöffnet sein.

Der öffentliche Ruhetag bleibt in seiner vielfältigen Bedeutung für Ruhe, Erholung auch in der neuen Ordnung geschützt; als öffentlicher Ruhetag gelten der Sonntag, und die Feiertage Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingst-Montag, Bundesfeiertag, Allerheiligen, Weihnachten und Stefanstag. An diesen Tagen ist der Laden geschlossen. Ausnahmen können die politischen Gemeinden durch Reglement oder Bewilligung zulassen, so für allgemeine oder individuelle Sonntagsverkäufe, höchstens aber für vier pro Laden und Jahr. Erweiterte Ladenöffnungszeiten sind möglich z.B. für Läden, die zur Hauptsache Lebensmittel anbieten mit einer Fläche bis 150 m2; Kioske und Souvenirläden, Blumengeschäfte, Videotheken.

Die erweiterten Ladenöffnungszeiten gelten täglich und dauern von 05.00 bis 23.00 Uhr. Für Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr kann das zuständige Departement nach Anhören der politischen Gemeinde die erweiterte Ladenöffnung bis 1.00 Uhr bewilligen. Mit diesem Gesetz wird die Rechtslage bei den Tankstellen-Shops den gewachsenen Verhältnissen angepasst und gleichzeitig werden die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Tankstellen-Shops und Detailhandel behoben. Die Ausgangslage für den Kanton St. Gallen ist ganz einfach. Entweder passt man die eigene Ordnung den umliegenden Kantonen an und bieten unseren eigenen Detaillisten gleich lange Spiesse, d.h. gleiche Wettbewerbsbedingungen. Oder wir bleiben beim "Alten", dann wird der Einkaufstourismus zusätzlich gefördert, was äusserst fragwürdig und nicht nur für unsere Geschäfte, sondern auch ganz klar für unseren Kanton schädlich ist.

Die Reformen sind massvoll und der Arbeitnehmerschutz ist durch das neue Arbeitsgesetz gewährleistet. Wichtig ist, mit dem neuen Gesetz sind nicht alle Geschäfte obligatorisch verpflichtet von 6.00 - 21.00 offen zu halten. Nein, es ist ganz klar jedem Ladenbesitzer freigestellt, welche Ladenöffnungszeiten er seinen Kunden kann und will anbieten. Das Ladenschlussgesetz ist in der September-Session 2002 vom Kantonsrat unter Namensaufruf mit 112:25 Stimmen bei 3 Enthaltungen klar angenommen worden. Nachdem von gewerkschaftlicher Seite das Referendum ergriffen worden ist, stimmen am 18. Mai die St. Gallerinnen und St. Galler über diese Vorlage ab.

Die SVP steht ein für einen guten Wirtschaftsstandort - für mehr Markt und weniger Staat. Die SVP sagt klar JA zum neuen Ladenschlussgesetz.

 

 

 

 

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aktualisiert 11.02.2005