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Ja zum Gesetz über Ruhetag und
Ladenöffnung
Der Kanton St. Gallen will die Ladenöffnungszeiten flexibler
gestalten und den Nachbarkantonen Schwyz, Thurgau, Appenzell IR
und AR, Glarus und Zürich anpassen. Neu dürfen Läden
von Montag - Freitag von 06.00 bis 21.00 Uhr und am Samstag sowie
am Vortag von Karfreitag, Weihnachten und Neujahr von 06.00 bis
17.00 Uhr geöffnet sein.
Der öffentliche Ruhetag bleibt in seiner vielfältigen
Bedeutung für Ruhe, Erholung auch in der neuen Ordnung geschützt;
als öffentlicher Ruhetag gelten der Sonntag, und die Feiertage
Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingst-Montag, Bundesfeiertag,
Allerheiligen, Weihnachten und Stefanstag. An diesen Tagen ist der
Laden geschlossen. Ausnahmen können die politischen Gemeinden
durch Reglement oder Bewilligung zulassen, so für allgemeine
oder individuelle Sonntagsverkäufe, höchstens aber für
vier pro Laden und Jahr. Erweiterte Ladenöffnungszeiten sind
möglich z.B. für Läden, die zur Hauptsache Lebensmittel
anbieten mit einer Fläche bis 150 m2; Kioske und Souvenirläden,
Blumengeschäfte, Videotheken.
Die erweiterten Ladenöffnungszeiten gelten täglich und
dauern von 05.00 bis 23.00 Uhr. Für Tankstellenshops auf Autobahnraststätten
und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr kann das zuständige
Departement nach Anhören der politischen Gemeinde die erweiterte
Ladenöffnung bis 1.00 Uhr bewilligen. Mit diesem Gesetz wird
die Rechtslage bei den Tankstellen-Shops den gewachsenen Verhältnissen
angepasst und gleichzeitig werden die Wettbewerbsverzerrungen zwischen
Tankstellen-Shops und Detailhandel behoben. Die Ausgangslage für
den Kanton St. Gallen ist ganz einfach. Entweder passt man die eigene
Ordnung den umliegenden Kantonen an und bieten unseren eigenen Detaillisten
gleich lange Spiesse, d.h. gleiche Wettbewerbsbedingungen. Oder
wir bleiben beim "Alten", dann wird der Einkaufstourismus
zusätzlich gefördert, was äusserst fragwürdig
und nicht nur für unsere Geschäfte, sondern auch ganz
klar für unseren Kanton schädlich ist.
Die Reformen sind massvoll und der Arbeitnehmerschutz ist durch
das neue Arbeitsgesetz gewährleistet. Wichtig ist, mit dem
neuen Gesetz sind nicht alle Geschäfte obligatorisch verpflichtet
von 6.00 - 21.00 offen zu halten. Nein, es ist ganz klar jedem Ladenbesitzer
freigestellt, welche Ladenöffnungszeiten er seinen Kunden kann
und will anbieten. Das Ladenschlussgesetz ist in der September-Session
2002 vom Kantonsrat unter Namensaufruf mit 112:25 Stimmen bei 3
Enthaltungen klar angenommen worden. Nachdem von gewerkschaftlicher
Seite das Referendum ergriffen worden ist, stimmen am 18. Mai die
St. Gallerinnen und St. Galler über diese Vorlage ab.
Die SVP steht ein für einen guten Wirtschaftsstandort - für
mehr Markt und weniger Staat. Die SVP sagt klar JA zum neuen Ladenschlussgesetz.
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