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Bundesverfassung
"Eidgenossen" oder "Bevölkerung?"
In der Abstimmung vom 18. April soll vorerst nur das geschriebene
und ungeschriebene Verfassungsrecht zusammengefasst, systematisch
geordnet und dem heutigen Sprachgebrauch angepasst werden. Dieser
Nachführungsgrundsatz ist allerdings nicht konsequent befolgt
worden. Die Linken haben die Räte mit sogenannt "fortschrittlichen"
Anträgen geradezu bombardiert, teils konnten sie abgewehrt
werden, teils findet man sie im vorliegenden "Kompromisswerk".
Wollen wir unsere Identität, unsere Tradition,
unsere Kultur einfach so kampflos aufgeben?
In der heute noch gültigen Verfassung heisst es in Art. 4:
"Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich." Die neue
Verfassung ändert dies, indem sie offen formuliert: "Alle
Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Diese Formulierung ist
strikte abzulehnen, da sie alle Ausländer, auch illegal Eingereiste,
einschliesst. Alle, egal wie sie leben, was sie tun oder lassen,
woher sie kommen, haben gleiche Rechte wie wir Schweizer. Auch ihnen
wird vollumfänglich Religions- und Sprachenfreiheit gewährleistet.
Die Verfasser unseres Grundgesetzes von 1848 und 1874 haben klargemacht,
dass die Gleichheit nur für Schweizerinnen und Schweizer Gültigkeit
haben kann, nicht aber für Ausländer. Diese können
sich erst auf die verfassungsmässige Gleichheit berufen, wenn
sie sich integriert, d.h. unserer Kultur und unserer Gesellschaft
angepasst und durch Einbürgerung Glieder unserer staatlichen
Gemeinschaft geworden sind.
Wer die Schweizer und die Eidgenossen in der
Verfassung durch "Bevölkerung" ersetzt, sagt Ja zur
schleichenden Auflösung der Schweiz.
Die alte Bundesverfassung hat sich bewährt – die neue
Bundesverfassung ist lediglich neu, aber keineswegs besser. Zum
Wohle unseres Volkes, unseres Landes stimme ich am 18. April 1999
NEIN zur neuen Bundesverfassung.
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