|
Ja zur Neutralität
Der Bundesrat hat die Armee im Rahmen
des K-FOR-Einsatzes nach Kosovo entsendet – vorerst nahezu
unbewaffnet – aber wie lange noch? Was hat die Schweiz vorzukehren,
damit sie im weltweiten Mächtespiel der Gegenwart ihre Souveränität
und Freiheit bewahren, Sicherheit und Wohlfahrt ihrer Bevölkerung
gewährleisten und mehren kann?
Es bleibt erstrangige Pflicht der verantwortlichen Behörden,
die Interessen des eigenen Volkes und des eigenen Landes wahrzunehmen
und kraftvoll überall zu vertreten. Vor allem dann und dort,
wo diese von irgend einer Seite bestritten oder angegriffen werden.
Das entspricht selbstverständlicher Pflicht gewählter
Behörden dem Souverän gegenüber.
Im Rahmen dieser elementaren Ordnung von Rechten und Pflichten
besitzt die schweizerische Neutralität ihr unverändert
hohes Gewicht. Die Neutralität verpflichtet die Behörden
zur Nichteinmischung in fremde Angelegenheiten. Damit werden Bevölkerung
und Land wirksam davor geschützt, unversehens und ungewollt
in Konflikte und internationale Spannungen hineingezogen zu werden,
welche die Interessen unseres Landes tangieren.
Irgendein allgemeines Bekenntnis zu irgendeiner "kollektiven
Verantwortung" im Rahmen vager internationaler Kooperation
kann diesen Schutz, den die Neutralität der Bevölkerung
sichert, nie ersetzen.
Konsequenter Einsatz für die Interessen des eigenen Volkes
und des eigenen Landes ist auch im Rahmen der Aussenpolitik selbstverständliche
Pflicht dem Souverän gegenüber und damit hat die Landesregierung
künftige Auslandeinsätze zu unterlassen.
|