|
Interpellation 51.07.66
Steiner-Kaltbrunn / Mathis-Mels / Kendlbacher-Gams (51 Mitunterzeichnende)
Keine weitere Luchsaussetzung
In der schriftlichen Antwort vom 3. Juli 2007 bestätigt die Regierung, dass die Gewährleistung
einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung der Reh- und Gämsbestände Bestandteil des Luchsprojektes
ist. In der Vereinbarung sei klar geregelt, dass auch mit der Wiederansiedlung des
Luchses eine angemessene jagdliche Nutzung sichergestellt sein müsse. Sollte dies nicht
mehr gewährleistet sein, seien Eingriffe in den Luchsbestand vorgesehen.
Laut einem Bericht des BAFU nahmen im Kerngebiet der Luchse in der Nordostschweiz die
Abschusszahlen (Jagdstrecke) von Rehen und Gämsen in den letzten sechs Jahren stärker ab
als in benachbarten Gebieten ohne oder mit wenig Luchspräsenz. Diese Abnahme der Jagdstrecke
deute auf eine Abnahme der Wildbestände hin. Es ist also keine Vermutung sondern
eine Tatsache, die das BAFU in ihrem Bericht bestätigt. Wir sind mit der geplanten weiteren
Luchsaussetzung nicht mehr einverstanden. Sie widerspricht der Gewährleistung einer nachhaltigen
jagdlichen Nutzung und der Aussage der Regierung, dass eine Wiederansiedlung auf
Vorrat , sich der Kanton St.Gallen nicht leisten könne.
Wir bitten die Regierung folgende Fragen zu beantworten:
- Der Monitoringbericht LUNO2 hält fest, dass das Erreichen des Ziels, den Luchs in der
Nordostschweiz wieder in die einheimische Fauna zu integrieren und eine selbsterhaltende
Luchspopulation aufzubauen, sehr unsicher und gewissermassen zufällig sei. Warum hat
die Regierung trotzdem der Aussetzung von zwei weiteren Luchsen zugestimmt?
- Wenn angeblich die Wiederansiedlung in der Zentral- und Westschweiz keine Probleme
verursachen, warum werden dann die Luchse umgesiedelt? Sind Inzucht, Überpopulation
oder ein Zusammenbruch der Wildbestände die Ursache?
- Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten des Luno-Projekts seit Beginn 2001 bis heute?
Mit welchen weiteren Kosten ist mit der neuen Vereinbarung bis Ende 2009 zu rechnen
und wie werden sie auf Bund und Kanton verteilt?
- Die Präsenz des Luchses wird von den Behörden immer wieder heruntergespielt und so
werden den Jägern jährlich zum Teil utopische Abschusszahlen vorgegeben. Welches Ziel
verfolgt die Regierung? Warum werden zum Teil in Revieren die Abschusszahlen höher
festgesetzt, als der jährliche Zuwachs?
- Die Kantone können Bewilligungen zum Abschuss oder Einfang bei einem zu hohen
Luchsbestand oder der Gefährdung der Artenvielfalt durch Luchse erteilen. Die Artenvielfalt
ist laut Bericht des BAFU bedroht. Die Gewährleistung einer nachhaltigen jagdlichen
Nutzung der Reh- und Gämsbestände ist heute schon in Gefahr und mit einer Aussetzung
von weiteren Luchsen im kommenden Frühjahr 2008 im südöstlichen Teil nicht mehr
sichergestellt. Im Konzept Luchs Schweiz sind Massnahmen enthalten, die eine solche
Entwicklung nicht zulassen. Ist es sinnvoll, erst Luchse auszusetzen um sie hernach
wieder abzuschiessen oder einzufangen?
- Ist aufgrund dieser Tatsachen die Regierung bereit, auf die geplante Luchsaussetzung im
Frühjahr 2008 zu verzichten?»
25. September 2007
Steiner-Kaltbrunn
Mathis-Mels
Kendlbacher-Gams
|