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Interpellation 51.07.66
Steiner-Kaltbrunn / Mathis-Mels / Kendlbacher-Gams (51 Mitunterzeichnende)

Keine weitere Luchsaussetzung

In der schriftlichen Antwort vom 3. Juli 2007 bestätigt die Regierung, dass die Gewährleistung einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung der Reh- und Gämsbestände Bestandteil des Luchsprojektes ist. In der Vereinbarung sei klar geregelt, dass auch mit der Wiederansiedlung des Luchses eine angemessene jagdliche Nutzung sichergestellt sein müsse. Sollte dies nicht mehr gewährleistet sein, seien Eingriffe in den Luchsbestand vorgesehen. Laut einem Bericht des BAFU nahmen im Kerngebiet der Luchse in der Nordostschweiz die Abschusszahlen (Jagdstrecke) von Rehen und Gämsen in den letzten sechs Jahren stärker ab als in benachbarten Gebieten ohne oder mit wenig Luchspräsenz. Diese Abnahme der Jagdstrecke deute auf eine Abnahme der Wildbestände hin. Es ist also keine Vermutung sondern eine Tatsache, die das BAFU in ihrem Bericht bestätigt. Wir sind mit der geplanten weiteren Luchsaussetzung nicht mehr einverstanden. Sie widerspricht der Gewährleistung einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung und der Aussage der Regierung, dass eine Wiederansiedlung auf Vorrat , sich der Kanton St.Gallen nicht leisten könne. Wir bitten die Regierung folgende Fragen zu beantworten:

  1. Der Monitoringbericht LUNO2 hält fest, dass das Erreichen des Ziels, den Luchs in der Nordostschweiz wieder in die einheimische Fauna zu integrieren und eine selbsterhaltende Luchspopulation aufzubauen, sehr unsicher und gewissermassen zufällig sei. Warum hat die Regierung trotzdem der Aussetzung von zwei weiteren Luchsen zugestimmt?
  2. Wenn angeblich die Wiederansiedlung in der Zentral- und Westschweiz keine Probleme verursachen, warum werden dann die Luchse umgesiedelt? Sind Inzucht, Überpopulation oder ein Zusammenbruch der Wildbestände die Ursache?
  3. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten des Luno-Projekts seit Beginn 2001 bis heute? Mit welchen weiteren Kosten ist mit der neuen Vereinbarung bis Ende 2009 zu rechnen und wie werden sie auf Bund und Kanton verteilt?
  4. Die Präsenz des Luchses wird von den Behörden immer wieder heruntergespielt und so werden den Jägern jährlich zum Teil utopische Abschusszahlen vorgegeben. Welches Ziel verfolgt die Regierung? Warum werden zum Teil in Revieren die Abschusszahlen höher festgesetzt, als der jährliche Zuwachs?
  5. Die Kantone können Bewilligungen zum Abschuss oder Einfang bei einem zu hohen Luchsbestand oder der Gefährdung der Artenvielfalt durch Luchse erteilen. Die Artenvielfalt ist laut Bericht des BAFU bedroht. Die Gewährleistung einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung der Reh- und Gämsbestände ist heute schon in Gefahr und mit einer Aussetzung von weiteren Luchsen im kommenden Frühjahr 2008 im südöstlichen Teil nicht mehr sichergestellt. Im Konzept Luchs Schweiz sind Massnahmen enthalten, die eine solche Entwicklung nicht zulassen. Ist es sinnvoll, erst Luchse auszusetzen um sie hernach wieder abzuschiessen oder einzufangen?
  6. Ist aufgrund dieser Tatsachen die Regierung bereit, auf die geplante Luchsaussetzung im Frühjahr 2008 zu verzichten?»

25. September 2007

Steiner-Kaltbrunn
Mathis-Mels
Kendlbacher-Gams

 

 

 

 

Antwort der Regierung vom 06.11.2007

 

 

 

Die interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.ratsinfo.sg.ch über die Geschäfte des Kantonsrates auf dem Laufenden halten.

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aktualisiert 03.12.2007