Home - Marianne Steiner, Politikerin
  home       Marianne Steiner       Session Übersicht      Interpellation 25.09.2007 Luchsaussetzung – Antwort der Regierung

 

Interpellation 51.07.66
Steiner-Kaltbrunn / Mathis-Mels / Kendlbacher-Gams (51 Mitunterzeichnende)
Freilassung von Luchsen

Schriftliche Antwort der Regierung vom 6. November 2007

Marianne Steiner-Kaltbrunn, Hans Mathis-Mels und Helmut Kendlbacher-Gams weisen in ihrer in der Septembersession 2007 eingereichten Interpellation darauf hin, dass die Regierung in der schriftlichen Antwort vom 3. Juli 2007 bestätige, die Gewährleistung einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung der Reh- und Gämsbestände sei Bestandteil des Luchsprojektes. Gemäss einer Studie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hätten die Abschusszahlen von Reh und Gämsen in den letzten 6 Jahren stärker abgenommen als in benachbarten Gebieten ohne oder mit wenig Luchspräsenz. Die Studie komme zum Schluss, dass diese Abnahme auf eine Abnahme der Wildbestände hindeutet. Die geplante weitere Luchsaussetzung sei deshalb nicht zu verantworten. Sie widerspreche der Gewährleistung einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung und der Aussage der Regierung, dass sich der Kanton eine Wiederansiedlung «auf Vorrat» nicht leisten könne. Die Interpellanten stellen in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen. Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. Der Strategische Lenkungsausschuss (SLA) hat im September 2006 entschieden, den Vertrag für das LUNO-Projekt um drei weitere Jahre zu verlängern. Dabei wurde beschlossen, im Frühjahr 2007 zwei Luchse im Kanton Thurgau freizulassen (was inzwischen erfolgt ist) und im Frühjahr 2008 weitere ein bis zwei Luchse je nach Bestandessituation in die Kantone St.Gallen oder Zürich umzusiedeln. In der Medienmitteilung vom September 2006 hiess es: «Diese Massnahmen sind notwendig, um den Luchsbestand in der Nordostschweiz zu stützen und längerfristig zu stabilisieren.» An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Das Ziel des Luchsprojektes besteht nach wie vor darin, einen sich selbst erhaltenden Luchsbestand in der Nordostschweiz aufzubauen. Dies entspricht auch den Zielsetzungen des Konzeptes «Luchs Schweiz» und dem Entscheid des Kantonsrates aus dem Jahr 2000.
  2. Die Luchse wurden in die Nordostschweiz umgesiedelt, um in diesem Kompartiment eine eigenständige Luchspopulation aufzubauen. Die von den Interpellanten geäusserten möglichen Ursachen für die Umsiedlungen wie Inzucht, Überpopulationen oder Zusammenbruch der Wildbestände haben beim Entscheid des Kantons, sich am Luchsprojekt zu beteiligen, keine Rolle gespielt. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass sich die Aussage in der schriftlichen Antwort der Regierung vom 3. Juli 2007, wonach in der Zentral- und Westschweiz bisher keine Probleme mit der Wiederansiedlung von Luchsen aufgetreten seien, auf die Gefährdung der Artenvielfalt bei Reh und Gämse bezogen hat.
  3. In der ersten Projektphase von 2001 bis 2003 verursachte das LUNO-Projekt jährliche Kosten von rund 500'000 Franken. In den Folgejahren wurde der Aufwand sukzessive stark reduziert. In den Jahren 2004 und 2005 betrug er rund 190'000 Franken; seit 2006 werden 80'000 Franken bis 100'000 Franken je Jahr aufgewendet. Diese Projektkosten gingen vollumfänglich zu Lasten des Bundes. Das wird auch bis zum Ende des Projektes im Jahr 2009 so bleiben. Die Leistungen des Kantons beschränken sich auf direkte Arbeitsleistungen, die im Rahmen des LUNO-Projektes insbesondere durch die Mitarbeiter des Amtes für Jagd und Fischerei erbracht worden sind.
  4. Die Jagdgesellschaften sind aufgefordert, jeweils Ende Mai einen Abschussantrag beim Amt für Jagd und Fischerei einzureichen. In aller Regel wird der eingereichte Abschussantrag für die Festlegung des definitiven Abschussplans übernommen oder der Abschussplan im Einvernehmen mit den Jagdgesellschaften festgelegt. Der Abschussplan wird nur dann höher als der jährliche Zuwachs festgelegt, wenn das Ziel besteht, den Wildbestand zu reduzieren. Mögliche Gründe dafür sind untragbare Wildschäden.
  5. Die Einschätzung der Interpellanten, wonach die Artenvielfalt bedroht sei und die Gewährleistung einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung mit der Aussetzung von weiteren Luchsen im Frühjahr 2008 nicht mehr sichergestellt sei, widerspricht den Schlussfolgerungen des erwähnten BAFU-Berichtes. Die Studie kommt nämlich in der Zusammenfassung der Ergebnisse zu folgendem Schluss: «Im lokalen Rahmen können Luchse die Jagd erschweren und die Jagdstrecke erheblich reduzieren. Im regionalen und überregionalen Rahmen ist, trotz verbreitet mittelgradiger Reduktionen der Jagdstrecke und grosser Reduktionen in zwei Wildräumen, eine angemessene jagdliche Nutzung weiterhin möglich. Die Huftierbestände sind regional und überregional nicht akut gefährdet.» Die in den Jahren 2004 bis 2006 durchgeführten Bestandeserhebungen haben gezeigt, dass der Luchsbestand insbesondere in den Regionen Werdenberg, Toggenburg und nördliches Sarganserland im Vergleich zur ersten Projektphase (2001 bis 2003) stark abgenommen hat. Mit der geplanten Freilassung von ein bis zwei weiteren Luchsen soll deshalb versucht werden, den gefährdeten Luchsbestand gerade in diesen Gebieten zu stützen. Es muss daher nicht befürchtet werden, dass mit einer geplanten Freilassung von ein oder zwei Tieren (es werden die letzten Freilassungen im Rahmen des LUNO-Projektes sein) gar Überpopulationen geschaffen oder gefördert werden, die später durch jagdliche Eingriffe oder Umsiedlungen wieder reguliert werden müssten.
  6. Aufgrund dieser Sachlage ergibt sich, dass der Entscheid, im Frühjahr 2008 ein bis zwei weitere Luchse zur Stützung des gefährdeten Luchsbestandes freizulassen, nach wie vor sinnvoll und nachvollziehbar ist. Für die Regierung besteht deshalb kein Anlass, von diesem Entscheid abzurücken.

 

 

 

 

Interpellation 51.07.66 vom 25.08.2007

Keine weitere Luchsaussetzung

 

 

 

Die interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.ratsinfo.sg.ch über die Geschäfte des Kantonsrates auf dem Laufenden halten.

Link auf meine Seite

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aktualisiert 03.12.2007