Interpellation 51.07.66
Steiner-Kaltbrunn / Mathis-Mels / Kendlbacher-Gams (51 Mitunterzeichnende)
Freilassung von Luchsen
Schriftliche Antwort der Regierung vom 6. November 2007
Marianne Steiner-Kaltbrunn, Hans Mathis-Mels und Helmut Kendlbacher-Gams weisen in ihrer
in der Septembersession 2007 eingereichten Interpellation darauf hin, dass die Regierung in
der schriftlichen Antwort vom 3. Juli 2007 bestätige, die Gewährleistung einer nachhaltigen
jagdlichen Nutzung der Reh- und Gämsbestände sei Bestandteil des Luchsprojektes. Gemäss
einer Studie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hätten die Abschusszahlen von Reh und
Gämsen in den letzten 6 Jahren stärker abgenommen als in benachbarten Gebieten ohne oder
mit wenig Luchspräsenz. Die Studie komme zum Schluss, dass diese Abnahme auf eine Abnahme
der Wildbestände hindeutet. Die geplante weitere Luchsaussetzung sei deshalb nicht
zu verantworten. Sie widerspreche der Gewährleistung einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung
und der Aussage der Regierung, dass sich der Kanton eine Wiederansiedlung «auf Vorrat» nicht leisten könne. Die Interpellanten stellen in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen.
Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:
- Der Strategische Lenkungsausschuss (SLA) hat im September 2006 entschieden, den
Vertrag für das LUNO-Projekt um drei weitere Jahre zu verlängern. Dabei wurde beschlossen,
im Frühjahr 2007 zwei Luchse im Kanton Thurgau freizulassen (was inzwischen erfolgt
ist) und im Frühjahr 2008 weitere ein bis zwei Luchse je nach Bestandessituation
in die Kantone St.Gallen oder Zürich umzusiedeln. In der Medienmitteilung vom September
2006 hiess es: «Diese Massnahmen sind notwendig, um den Luchsbestand in der Nordostschweiz
zu stützen und längerfristig zu stabilisieren.» An dieser Einschätzung hat sich
nichts geändert. Das Ziel des Luchsprojektes besteht nach wie vor darin, einen sich selbst
erhaltenden Luchsbestand in der Nordostschweiz aufzubauen. Dies entspricht auch den
Zielsetzungen des Konzeptes «Luchs Schweiz» und dem Entscheid des Kantonsrates aus
dem Jahr 2000.
- Die Luchse wurden in die Nordostschweiz umgesiedelt, um in diesem Kompartiment eine
eigenständige Luchspopulation aufzubauen. Die von den Interpellanten geäusserten möglichen
Ursachen für die Umsiedlungen wie Inzucht, Überpopulationen oder Zusammenbruch
der Wildbestände haben beim Entscheid des Kantons, sich am Luchsprojekt zu
beteiligen, keine Rolle gespielt. Im Übrigen muss darauf hingewiesen werden, dass sich
die Aussage in der schriftlichen Antwort der Regierung vom 3. Juli 2007, wonach in der
Zentral- und Westschweiz bisher keine Probleme mit der Wiederansiedlung von Luchsen
aufgetreten seien, auf die Gefährdung der Artenvielfalt bei Reh und Gämse bezogen hat.
- In der ersten Projektphase von 2001 bis 2003 verursachte das LUNO-Projekt jährliche
Kosten von rund 500'000 Franken. In den Folgejahren wurde der Aufwand sukzessive
stark reduziert. In den Jahren 2004 und 2005 betrug er rund 190'000 Franken; seit 2006
werden 80'000 Franken bis 100'000 Franken je Jahr aufgewendet. Diese Projektkosten
gingen vollumfänglich zu Lasten des Bundes. Das wird auch bis zum Ende des Projektes
im Jahr 2009 so bleiben. Die Leistungen des Kantons beschränken sich auf direkte Arbeitsleistungen,
die im Rahmen des LUNO-Projektes insbesondere durch die Mitarbeiter
des Amtes für Jagd und Fischerei erbracht worden sind.
- Die Jagdgesellschaften sind aufgefordert, jeweils Ende Mai einen Abschussantrag beim
Amt für Jagd und Fischerei einzureichen. In aller Regel wird der eingereichte Abschussantrag
für die Festlegung des definitiven Abschussplans übernommen oder der Abschussplan
im Einvernehmen mit den Jagdgesellschaften festgelegt. Der Abschussplan wird nur
dann höher als der jährliche Zuwachs festgelegt, wenn das Ziel besteht, den Wildbestand
zu reduzieren. Mögliche Gründe dafür sind untragbare Wildschäden.
- Die Einschätzung der Interpellanten, wonach die Artenvielfalt bedroht sei und die Gewährleistung
einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung mit der Aussetzung von weiteren Luchsen
im Frühjahr 2008 nicht mehr sichergestellt sei, widerspricht den Schlussfolgerungen des
erwähnten BAFU-Berichtes. Die Studie kommt nämlich in der Zusammenfassung der Ergebnisse
zu folgendem Schluss: «Im lokalen Rahmen können Luchse die Jagd erschweren
und die Jagdstrecke erheblich reduzieren. Im regionalen und überregionalen Rahmen
ist, trotz verbreitet mittelgradiger Reduktionen der Jagdstrecke und grosser Reduktionen in
zwei Wildräumen, eine angemessene jagdliche Nutzung weiterhin möglich. Die Huftierbestände
sind regional und überregional nicht akut gefährdet.» Die in den Jahren 2004 bis
2006 durchgeführten Bestandeserhebungen haben gezeigt, dass der Luchsbestand insbesondere
in den Regionen Werdenberg, Toggenburg und nördliches Sarganserland im Vergleich
zur ersten Projektphase (2001 bis 2003) stark abgenommen hat. Mit der geplanten
Freilassung von ein bis zwei weiteren Luchsen soll deshalb versucht werden, den gefährdeten
Luchsbestand gerade in diesen Gebieten zu stützen. Es muss daher nicht befürchtet
werden, dass mit einer geplanten Freilassung von ein oder zwei Tieren (es werden die
letzten Freilassungen im Rahmen des LUNO-Projektes sein) gar Überpopulationen geschaffen
oder gefördert werden, die später durch jagdliche Eingriffe oder Umsiedlungen
wieder reguliert werden müssten.
- Aufgrund dieser Sachlage ergibt sich, dass der Entscheid, im Frühjahr 2008 ein bis zwei
weitere Luchse zur Stützung des gefährdeten Luchsbestandes freizulassen, nach wie vor
sinnvoll und nachvollziehbar ist. Für die Regierung besteht deshalb kein Anlass, von diesem
Entscheid abzurücken.
nach oben
|

|