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Einfache Anfrage 61.07.41
Steiner-Kaltbrunn vom 11. Oktober 2007
Kinder sind unsere Zukunft
Schriftliche Antwort der Regierung vom 6. November 2007
Marianne Steiner-Kaltbrunn stellt in ihrer Einfachen Anfrage vom 11. Oktober 2007 Fragen zur
Anerkennung, Unterstützung und finanzieller Entlastung der Familie durch Gesellschaft und
Staat.
Die Regierung antwortet wie folgt:
Marianne Steiner fordert für unser Land mehr Familienunternehmerinnen und Familienunternehmer,
die Kinder mit viel Freude und Liebe in Eigenverantwortung grossziehen. Damit
scheint sie sich nicht etwa speziell für Eltern einzusetzen, die nebst der Kindererziehung auch
noch einen Familienbetrieb führen. Vielmehr dürften Eltern gemeint sein, die sich hauptsächlich
(im Sinn eines «Familienunternehmens») und ohne fremde Hilfe («in Eigenverantwortung») der
Kindererziehung widmen. Mit dem Verweis auf die traditionelle Ehe und den «Alleinerzieherentscheid » des Bundesgerichts vom Oktober 2005 wird indessen nicht klar, ob mit den «Familienunternehmer(
innen)» die Zweielternfamilie, die Einelternfamilie oder beide Familienformen
gemeint sind.
Zu den einzelnen Fragen:
- Die Regierung teilt die Ansicht, dass Familien mit Kindern Anerkennung und Unterstützung
durch Staat und Gesellschaft verdienen.
- Die Familien werden in ihrer wichtigen Funktion für unsere Gesellschaft bereits auf vielfältige
Weise anerkannt, unterstützt und finanziell entlastet. Die vorhandenen Instrumente der
Familien-, Sozial- und Steuerpolitik können auf dem Weg der Gesetzgebung zur Förderung
der Familie im Bedarfsfall weiter ausgebaut werden.
- Sozialabzüge sind als Elemente der Tarifgestaltung der Steuerharmonisierung entzogen.
Aus Gründen der Rechtsgleichheit und des Leistungsfähigkeitsprinzips können sie von den
Kantonen nur soweit eingesetzt werden, als für bestimmte Sachverhalte bei den Steuerpflichtigen
typischerweise gewisse Aufwendungen anfallen. Inwiefern dies bei «Familienunternehmer(
innen)», welche die Erziehungsarbeit selbst in Eigenverantwortung wahrnehmen,
im Unterschied zu Eltern, die ihre Kinder fremdbetreuen lassen, der Fall sein sollte,
ist nicht ersichtlich. Ein besonderer Abzug, zusätzlich zum allgemeinen Kinderabzug,
liesse sich rechtlich nicht begründen.
- Sozialabzüge sind funktional
wie erwähnt Determinanten der Steuerbemessung und
nicht Mittel von Wertschätzung, Unterstützung oder Förderung. Ob ein Selbsterzieherabzug
von Fr. 24'000.– für Eltern, welche die Erziehungsarbeit selbst in Eigenverantwortung
wahrnehmen, dazu beitragen würde, dass teure Institutionen des Staates weniger in Anspruch
genommen würden, mag offen bleiben. Mit Sicherheit würde der Abzug aber einen
massiven Steuerausfall verursachen und so den Staatshaushalt primär belasten und nicht
entlasten.
- Jede Steuerentlastung für einkommensschwache Personen verbessert deren wirtschaftliche
Situation. Wieweit von der Armut betroffene Eltern, Ergänzungsleistungsbezüger oder
Working Poor-Familien, die typischerweise ihre Kinder häufig fremdbetreuen lassen müssen,
von einem Selbsterzieherabzug von Fr. 24'000.– überhaupt profitieren könnten, kann
ungeklärt bleiben. Rechtlich ist der Abzug unhaltbar.
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