|
Kantonsrat St. Gallen 61.07.13 – Einfache
Anfrage Steiner-Kaltbrunn vom 19. April 2007
Auswirkungen des Luchses auf Wildbestände
Schriftliche Antwort der Regierung vom 3. Juli 2007
Die Regierung antwortet wie folgt:
- Der Strategische Lenkungsausschuss des LUNO-Projektes hat keinen
unverhofften und unbegründeten Sinneswandel vollzogen. In
der Antwort auf die Interpellation 51.06.15 hielt die Regierung
zwar ausdrücklich fest, dass keine Luchsansiedlungen "auf
Vorrat" erfolgen sollen. Gleichzeitig wurde jedoch auch darauf
hingewiesen, dass solche nicht auszuschliessen seien, wenn die
Bestandessituation dies erfordere. Genau dies, nämlich die
ungünstige Entwicklung des Luchs-Bestandes hat dazu geführt,
dass sich der Strategische Lenkungsausschuss im September 2006
dafür entschieden hat, das Projekt zu verlängern und
weitere Luchse freizulassen. Das Ziel des Wiederansiedlungsprojektes
besteht darin, einen sich selbst erhaltenden Luchsbestand aufzubauen.
Dies entspricht auch den Zielsetzungen des Konzeptes Luchs Schweiz
und dem Entscheid des Kantonsrates aus dem Jahr 2000.
- Die Regierung unterstützt das Projekt LUNO, weil sie nach
wie vor hinter den Zielsetzungen des Projektes steht. Von falschen
Begründungen seitens des BUWAL (heute BAFU), die das Projekt
ausgelöst haben sollen, kann keine Rede sein. Auch wenn Autobahnen
keine absoluten Barrieren für die Ausbreitung des Luchses
darstellen, ist es nach wie vor unwahrscheinlich, dass das Luchskompartiment
Nordostschweiz natürlich vom Luchs besiedelt würde.
- Das Tössstockgebiet ist bereits ein interkantonales Jagdbanngebiet
(ZH/SG). Es besteht seit dem Jahr 1912 und steht nicht in irgendeinem
Zusammenhang mit dem LUNO-Projekt. Es ist auch keinesfalls so,
dass nach Ablauf der Pachtperiode 2000-2008 weitere so genannte
Nichtjagdgebiete im Kanton St. Gallen ausgeschieden werden sollen.
Solche Absichten sind auch für den Strategischen Lenkungsausschuss
kein Thema: Zum einen hat er gar keine Befugnisse in Bezug auf
die Ausscheidung kantonaler Nichtjagdgebiete; zum Andern hat er
auch nie in Erwägung gezogen, sich mit solchen Fragen zu
beschäftigen. Die Gewährleistung einer nachhaltigen
jagdlichen Nutzung der Reh- und Gämsbestände ist Bestandteil
des Luchsprojektes. In der Vereinbarung ist klar geregelt, dass
auch mit der Wiederansiedlung des Luchses eine angemessene jagdliche
Nutzung sichergestellt sein muss. Sollte dies nicht mehr gewährleistet
sein, sind Eingriffe in den Luchsbestand vorgesehen. Es war übrigens
der Kanton St. Gallen, der sich für die Verankerung dieses
Grundsatzes bereits im ersten Luchsprojekt eingesetzt hat. Die
Aussage, dass die neue Aussetzung von Luchsen die Wildbestände
massiv reduzieren würde, ist eine reine Vermutung. Dazu können
kurze Zeit nach der Freilassung der beiden Luchse keine Angaben
gemacht werden. Die Bestände von Reh und Gämse werden
aber regelmässig überwacht, so dass die Situation zu
gegebener Zeit beurteilt werden kann.
- Die Revierbewertung für die Jagdpachtperiode 2008-2016
ist bereits erfolgt: Die Reviere wurden Ende März 2007 neu
vergeben. Der Luchs wurde als jagdwertmindernder Faktor in die
Revierbewertung einbezogen, und die Jagdpachtzinsen wurden entsprechend
reduziert.Die Jagdgesellschaften wie auch die Jägervereine
und der kantonale Dachverband "RevierJagd St. Gallen"
wurden über das geplante Vorgehen informiert. Ebenso war
die kantonale Jagdkommission von Anfang an in das Verfahren eingebunden.
Der Dachverband hat in einer Gesamtschau die neue Revierbewertung
als ausgewogen und objektiv beurteilt.
- Die Überwachung der Reh- und Gämsbestände seit
Beginn des Luchsprojektes zeigt, dass die Artenvielfalt mit der
Wiederansiedlung von Luchsen keinesfalls gefährdet wird.
Eine künftige Ansiedlung von Reh und Gämse wird somit
weder nötig noch sinnvoll sein. In diesem Zusammenhang weisen
wir darauf hin, dass in der Zentral- und Westschweiz der Luchs
bereits seit 35 Jahren wieder heimisch ist und diesbezüglich
keine Probleme aufgetreten sind. Zudem sind im Konzept Luchs Schweiz
Massnahmen enthalten, die eine solche Entwicklung nicht zulassen
würden (siehe Ziff. 3 dieser Antwort). Dies heisst umgekehrt
aber auch nicht, dass der Luchs gar keinen Einfluss auf die Gäms-
und Rehbestände hat.
- Der Vertrag für das laufende Luchsprojekt ist bis 31. Dezember
2009 befristet. Somit ist eine Kündigung nicht notwendig.
Der Strategische Lenkungsausschuss hat im September 2006 klar
signalisiert, dass das Luchsprojekt Ende 2009 abgeschlossen werde.
|