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Kantonsrat St. Gallen 61.07.13 – Einfache Anfrage Steiner-Kaltbrunn vom 19. April 2007
Auswirkungen des Luchses auf Wildbestände

Schriftliche Antwort der Regierung vom 3. Juli 2007

Die Regierung antwortet wie folgt:

  1. Der Strategische Lenkungsausschuss des LUNO-Projektes hat keinen unverhofften und unbegründeten Sinneswandel vollzogen. In der Antwort auf die Interpellation 51.06.15 hielt die Regierung zwar ausdrücklich fest, dass keine Luchsansiedlungen "auf Vorrat" erfolgen sollen. Gleichzeitig wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass solche nicht auszuschliessen seien, wenn die Bestandessituation dies erfordere. Genau dies, nämlich die ungünstige Entwicklung des Luchs-Bestandes hat dazu geführt, dass sich der Strategische Lenkungsausschuss im September 2006 dafür entschieden hat, das Projekt zu verlängern und weitere Luchse freizulassen. Das Ziel des Wiederansiedlungsprojektes besteht darin, einen sich selbst erhaltenden Luchsbestand aufzubauen. Dies entspricht auch den Zielsetzungen des Konzeptes Luchs Schweiz und dem Entscheid des Kantonsrates aus dem Jahr 2000.
  2. Die Regierung unterstützt das Projekt LUNO, weil sie nach wie vor hinter den Zielsetzungen des Projektes steht. Von falschen Begründungen seitens des BUWAL (heute BAFU), die das Projekt ausgelöst haben sollen, kann keine Rede sein. Auch wenn Autobahnen keine absoluten Barrieren für die Ausbreitung des Luchses darstellen, ist es nach wie vor unwahrscheinlich, dass das Luchskompartiment Nordostschweiz natürlich vom Luchs besiedelt würde.
  3. Das Tössstockgebiet ist bereits ein interkantonales Jagdbanngebiet (ZH/SG). Es besteht seit dem Jahr 1912 und steht nicht in irgendeinem Zusammenhang mit dem LUNO-Projekt. Es ist auch keinesfalls so, dass nach Ablauf der Pachtperiode 2000-2008 weitere so genannte Nichtjagdgebiete im Kanton St. Gallen ausgeschieden werden sollen. Solche Absichten sind auch für den Strategischen Lenkungsausschuss kein Thema: Zum einen hat er gar keine Befugnisse in Bezug auf die Ausscheidung kantonaler Nichtjagdgebiete; zum Andern hat er auch nie in Erwägung gezogen, sich mit solchen Fragen zu beschäftigen. Die Gewährleistung einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung der Reh- und Gämsbestände ist Bestandteil des Luchsprojektes. In der Vereinbarung ist klar geregelt, dass auch mit der Wiederansiedlung des Luchses eine angemessene jagdliche Nutzung sichergestellt sein muss. Sollte dies nicht mehr gewährleistet sein, sind Eingriffe in den Luchsbestand vorgesehen. Es war übrigens der Kanton St. Gallen, der sich für die Verankerung dieses Grundsatzes bereits im ersten Luchsprojekt eingesetzt hat. Die Aussage, dass die neue Aussetzung von Luchsen die Wildbestände massiv reduzieren würde, ist eine reine Vermutung. Dazu können kurze Zeit nach der Freilassung der beiden Luchse keine Angaben gemacht werden. Die Bestände von Reh und Gämse werden aber regelmässig überwacht, so dass die Situation zu gegebener Zeit beurteilt werden kann.
  4. Die Revierbewertung für die Jagdpachtperiode 2008-2016 ist bereits erfolgt: Die Reviere wurden Ende März 2007 neu vergeben. Der Luchs wurde als jagdwertmindernder Faktor in die Revierbewertung einbezogen, und die Jagdpachtzinsen wurden entsprechend reduziert.Die Jagdgesellschaften wie auch die Jägervereine und der kantonale Dachverband "RevierJagd St. Gallen" wurden über das geplante Vorgehen informiert. Ebenso war die kantonale Jagdkommission von Anfang an in das Verfahren eingebunden. Der Dachverband hat in einer Gesamtschau die neue Revierbewertung als ausgewogen und objektiv beurteilt.
  5. Die Überwachung der Reh- und Gämsbestände seit Beginn des Luchsprojektes zeigt, dass die Artenvielfalt mit der Wiederansiedlung von Luchsen keinesfalls gefährdet wird. Eine künftige Ansiedlung von Reh und Gämse wird somit weder nötig noch sinnvoll sein. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass in der Zentral- und Westschweiz der Luchs bereits seit 35 Jahren wieder heimisch ist und diesbezüglich keine Probleme aufgetreten sind. Zudem sind im Konzept Luchs Schweiz Massnahmen enthalten, die eine solche Entwicklung nicht zulassen würden (siehe Ziff. 3 dieser Antwort). Dies heisst umgekehrt aber auch nicht, dass der Luchs gar keinen Einfluss auf die Gäms- und Rehbestände hat.
  6. Der Vertrag für das laufende Luchsprojekt ist bis 31. Dezember 2009 befristet. Somit ist eine Kündigung nicht notwendig. Der Strategische Lenkungsausschuss hat im September 2006 klar signalisiert, dass das Luchsprojekt Ende 2009 abgeschlossen werde.

 

 

 

 

Einfache Anfrage vom 19. April 2007

 

 

 

Die interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich unter www.ratsinfo.sg.ch über die Geschäfte des Kantonsrates auf dem Laufenden halten.

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aktualisiert 14.08.2007