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Aus der September-Session:
Die Bevölkerung im Linthgebiet wartet seit dem
Hochwasser 1999 auf die dringend notwendige Sanierung des Linthwerks.
Zwar hat der Kantonsrat in der November-Session 2003 einen Sonderkredit
für das Hochwasserschutzprojekt Linth 2000 im vollen Betrag
von 28. Mio. Franken gutgeheissen, mittlerweilen wurden auch rund
5 Mio. in die Planung investiert, für den tatsächlichen
Bevölkerungsschutz hingegen ist nichts unternommen worden.
Deshalb wurde die Bevölkerung des Gasterlandes erneut im August
dieses Jahres in Angst und Schrecken versetzt, weil einmal mehr
ein Dammbruch befürchtet werden musste.
Der anliegenden Bevölkerung geht es prioritär um den
Hochwasserschutz, um die Sicherheit des Linthkanals. Es kann ihr
nicht zugemutet werden, dass die dringend notwendige Sanierung des
Linthdammes wegen Nebenprojekten weiter verzögert wird.
Ich ersuche die Regierung um Beantwortung folgender
Fragen:
- Die Linthkommission hat in Art. 10 der Interkantonalen Vereinbarung
u.a. folgende unentziehbare und unübertragbare Aufgabe: „den
Zustand der Anlagen des Linthwerks laufend aufmerksam zu beobachten,
geeignete Massnahmen zu deren Erhaltung rechtzeitig zu ergreifen
und im Falle drohender Gefahr alles zu unternehmen, um Schäden
so gering wie möglich zu halten.“ Wann will die Regierung
pflichtbewusst dieser Aufgabe nachkommen?
- Nur Ausbauten sind gemäss Art. 16 bewilligungspflichtig.
Mit den Sanierungsarbeiten könnte ohne weitere Verzögerung
begonnen werden. Müsste nicht auf Grund der neuen Erkenntnisse
das Projekt abgebrochen und sofort die Sanierung der Dämme
eingeleitet werden, damit der Hochwasserschutz für die Bevölkerung
im Linthgebiet wieder sichergestellt ist? Wer übernimmt die
Verantwortung und die Kosten, wenn die Dämme vor einer notwendigen
Sanierung brechen sollten?
- Art. 4 des BG über den Wasserbau fordert: „Gewässer,
Ufer und Werke des Hochwasserschutzes müssen so unterhalten
werden, dass der vorhandene Hochwasserschutz, insbesondere die
Abflusskapazität, erhalten bleibt. Das heutige Linthwerk
erfüllt diese Anforderung.“ Warum will man das entgegen
dem BG ändern?
- In der ganzen Schweiz stehen viele Hochwasserschutzmassnahmen
an, die dringend für den Schutz der Bevölkerung eingeleitet
werden müssen. Die finanziellen Mittel in Bund, Kanton und
Gemeinden sind äusserst knapp. Müsste nicht gerade jetzt
auf Grund der Hochwasser-Situation im August 2005 Solidarität
gegenüber der gesamten Bevölkerung gezeigt und die freistehenden
Mittel des Linthprojekts 2000 für andere Hochwasserschutzprojekte
eingesetzt werden, wie z.B. für Weesen, Schänis?
- Sieht die Regierung ein, dass die Sanierung der Linth ohne lange
Umtriebe und Verzögerung nun endlich an die Hand genommen
wird?
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