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Aus der September-Session:

Die Bevölkerung im Linthgebiet wartet seit dem Hochwasser 1999 auf die dringend notwendige Sanierung des Linthwerks. Zwar hat der Kantonsrat in der November-Session 2003 einen Sonderkredit für das Hochwasserschutzprojekt Linth 2000 im vollen Betrag von 28. Mio. Franken gutgeheissen, mittlerweilen wurden auch rund 5 Mio. in die Planung investiert, für den tatsächlichen Bevölkerungsschutz hingegen ist nichts unternommen worden. Deshalb wurde die Bevölkerung des Gasterlandes erneut im August dieses Jahres in Angst und Schrecken versetzt, weil einmal mehr ein Dammbruch befürchtet werden musste.

Der anliegenden Bevölkerung geht es prioritär um den Hochwasserschutz, um die Sicherheit des Linthkanals. Es kann ihr nicht zugemutet werden, dass die dringend notwendige Sanierung des Linthdammes wegen Nebenprojekten weiter verzögert wird.

Ich ersuche die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Die Linthkommission hat in Art. 10 der Interkantonalen Vereinbarung u.a. folgende unentziehbare und unübertragbare Aufgabe: „den Zustand der Anlagen des Linthwerks laufend aufmerksam zu beobachten, geeignete Massnahmen zu deren Erhaltung rechtzeitig zu ergreifen und im Falle drohender Gefahr alles zu unternehmen, um Schäden so gering wie möglich zu halten.“ Wann will die Regierung pflichtbewusst dieser Aufgabe nachkommen?
  2. Nur Ausbauten sind gemäss Art. 16 bewilligungspflichtig. Mit den Sanierungsarbeiten könnte ohne weitere Verzögerung begonnen werden. Müsste nicht auf Grund der neuen Erkenntnisse das Projekt abgebrochen und sofort die Sanierung der Dämme eingeleitet werden, damit der Hochwasserschutz für die Bevölkerung im Linthgebiet wieder sichergestellt ist? Wer übernimmt die Verantwortung und die Kosten, wenn die Dämme vor einer notwendigen Sanierung brechen sollten?
  3. Art. 4 des BG über den Wasserbau fordert: „Gewässer, Ufer und Werke des Hochwasserschutzes müssen so unterhalten werden, dass der vorhandene Hochwasserschutz, insbesondere die Abflusskapazität, erhalten bleibt. Das heutige Linthwerk erfüllt diese Anforderung.“ Warum will man das entgegen dem BG ändern?
  4. In der ganzen Schweiz stehen viele Hochwasserschutzmassnahmen an, die dringend für den Schutz der Bevölkerung eingeleitet werden müssen. Die finanziellen Mittel in Bund, Kanton und Gemeinden sind äusserst knapp. Müsste nicht gerade jetzt auf Grund der Hochwasser-Situation im August 2005 Solidarität gegenüber der gesamten Bevölkerung gezeigt und die freistehenden Mittel des Linthprojekts 2000 für andere Hochwasserschutzprojekte eingesetzt werden, wie z.B. für Weesen, Schänis?
  5. Sieht die Regierung ein, dass die Sanierung der Linth ohne lange Umtriebe und Verzögerung nun endlich an die Hand genommen wird?

 

 

 

 

Aus der Februar-Session:
Nein zu generellem Rauchverbot

Aus der Juni-Session:
Affront gegen alle andern Frauen

Aus der September-Session:
Die Bevölkerung im Linthgebiet wartet seit dem Hochwasser 1999 auf die dringend notwendige Sanierung des Linthwerks

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aktualisiert 06.10.2005