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Aus der Juni-Session:
Affront gegen alle andern Frauen
Es ist eine bodenlose Frechheit, wie die Regierung mit dem Geld
der Steuerzahler umgeht und es zeigt einmal mehr, dass es einfach
und populär ist, Geld auszugeben, das nicht selbst erwirtschaftet
werden muss. So hat die Regierung bei der Anpassung an das Bundesrecht
zur Mutterschaftsentschädigung die Luxus-Variante gewählt.
Obwohl der Souverän des Kantons eine Mutterschaftsversicherung
von 14 Wochen zu 80 % mit 58.5 % klar abgelehnt hat, soll gemäss
Regierung das Staatspersonal von der Luxusvariante von 16 Wochen
zu 100 % weiterhin profitieren. Begründet wird dies mit der
Frauenförderung und der Konkurrenz-situation zu anderen Arbeitgebern
in der Privatwirtschaft. Das Gros der beschäftigten Frauen
beim Kanton sei in den tieferen Lohnklassen 15/16 zuzuordnen. Diese
Lohnklassen werden aber mit Fr. 6.300.– Monatslohn definiert.
Es ist eine schallende Ohrfeige gegen alle berufstätigen Frauen
in der Wirtschaft und den KMU-Betrieben, welche von solchen Löhnen
nur träumen können und mit einer weiteren Öffnung
der Personenfreizügigkeit noch mehr unter Druck geraten. Mein
Antrag in der Finanzkommission aus Solidarität zu den Frauen
in der Wirtschaft und KMU-Betrieben diese Luxusvariante abzulehnen
wurde nicht gutgeheissen.
Nein zum Nachtragskredit von 2.5 Mio.
In der Finanzkommission wurde uns dargelegt, dass aus Spargründen
die Geburtshilfe und Gynäkologie an den Spitälern Wattwil
und Flawil aufgehoben und ins Spital Wil konzentriert werde. Für
den Ausbau rechnete man schätzungsweise mit 2.5 Mio., die mittels
Nachtrags-kredit beantragt wurden. Die Konzentration nach Wil wurde
in dieser Vorlage vorgegeben, obwohl man weiss, dass die Frauen
nicht gebäudebezogen ihre Wahl treffen, sondern vielmehr Personen
bezogen. So ist allgemein bekannt, dass viele Frauen von Wattwil,
die Dr. Graf kennen, ins Spital Uznach gehen. Dies ist sehr erfreulich
für unsere Spitalregion Linth. Diese Tatsache wurde aber überhaupt
nicht miteinbezogen, ebenso fehlte die Transparenz und das geplante
Sparpotential, das die Zusammenlegung der Gynäkologie vorsieht.
Aus diesem Grund hat die Finanzkommission dem Parlament einen Streichungsantrag
unterbreitet. Dieser wurde nach einem Ordnungsantrag auf Abbruch
der Diskussion, abgelehnt.
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