Home - Marianne Steiner, Politikerin
  home       Marianne Steiner       Session Übersicht       Fruchtfolgeflächen (Archiv 2004)

 

Einfache Anfrage

Verlust von weiteren Fruchtfolgeflächen im Linthgebiet?

Der Richtplan 2001 regelt u.a. die Fruchtfolgeflächen und deren Mindestumfang, damit in Zeiten gestörter Zufuhr die ausreichende Versorgungsbasis des Landes gewährleistet werden kann. Am 8. April 1992 setzte der Bundesrat den Mindestumfang der Fruchtfolgeflächen und deren Aufteilung auf die Kantone im Sachplan Fruchtfolgeflächen fest. Von insgesamt 438 560 Hektaren entfallen 12 500 auf den Kanton St. Gallen. Der Kanton muss sicher stellen, dass der Mindestumfang von 12 500 ha dauernd erhalten bleibt.

Ich ersuche die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hat es in der Zwischenzeit eine gesetzliche Aenderung betr. Fruchtfolgefläche gegeben?
  2. Was für einen Stellenwert räumt die Regierung der Fruchtfolgefläche ein?
  3. Wieviel ha Fruchtfolgeflächen sind im Kreis See-Gaster?
  4. Werden diese Fruchtfolgeflächen durch das geplante Vorprojekt „Linth 2000“ beeinträchtigt? Wenn ja, mit wieviel ha?

 

 

 

 

Einfache Anfrage "Verlust von weiteren Fruchtfolgeflächen im Linthgbiet?"

Anfrage Landwirtschaftsamt

 

 

 

 

 

aktualisiert 11.02.2005