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Einfache Anfrage
Verlust von weiteren Fruchtfolgeflächen im Linthgebiet?
Der Richtplan 2001 regelt u.a. die Fruchtfolgeflächen und
deren Mindestumfang, damit in Zeiten gestörter Zufuhr die ausreichende
Versorgungsbasis des Landes gewährleistet werden kann. Am 8.
April 1992 setzte der Bundesrat den Mindestumfang der Fruchtfolgeflächen
und deren Aufteilung auf die Kantone im Sachplan Fruchtfolgeflächen
fest. Von insgesamt 438 560 Hektaren entfallen 12 500 auf den Kanton
St. Gallen. Der Kanton muss sicher stellen, dass der Mindestumfang
von 12 500 ha dauernd erhalten bleibt.
Ich ersuche die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
- Hat es in der Zwischenzeit eine gesetzliche
Aenderung betr. Fruchtfolgefläche gegeben?
- Was für einen Stellenwert räumt
die Regierung der Fruchtfolgefläche ein?
- Wieviel ha Fruchtfolgeflächen
sind im Kreis See-Gaster?
- Werden diese Fruchtfolgeflächen
durch das geplante Vorprojekt „Linth 2000“ beeinträchtigt?
Wenn ja, mit wieviel ha?
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