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Postulat „Neuorganisation der Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen des Amtes für Umweltschutz“

Seit dem Jahr 2000 ist der Personalbestand im Amt für Umweltschutz laufend erhöht worden und erreicht heute eine staatliche Zahl von 87 Stellen. Im Vergleich mit den Kantonen Graubünden (40), Thurgau (53), Schwyz (14) und beide Appenzell (26) ist der Kanton St. Gallen mit 87 Stellen absoluter Spitzenreiter. Andere Kantone wie z.B. der Kanton Bern verfügen überhaupt nicht über ein solch eingeständiges Amt, sondern die entsprechenden Aufgaben sind auf verschiedene Direktionen verteilt. Die Aufwendungen sind von 38.9 Mio. im Jahre 1999 auf 42.5 Mio. im Voranschlag 2002 angestiegen, das sind innerhalb von 3 Jahren 3.6 Mio. Franken oder 9 ¼ %. Einen grossen Teil der markant steigenden Ausgaben erachte ich als Folge einer überrissenen Organisations- und Kostenstruktur. Die notwendigen, im Kantonsinteresse liegenden Aufgaben und Kompetenzen sind in bestehende Departemente bzw. Staatsämter zu integrieren. Die geltenden Aufgaben- und Kompetenzzuweisungen sind auf ihre Notwendigkeit und Effizienz zu prüfen, dementsprechend zuzuweisen oder aufzugeben. Zur kostengünstigen Erfüllung der tatsächlich notwendigen Aufgaben des Kantons St. Gallen sind in den zuständigen Departementen bzw. Staatsämtern spezielle Umweltbeauftragte zu benennen.

Die Regierung wird eingeladen, Bericht zu erstatten über Vor- und Nachteile der heutigen Eingliederung des Amtes für Umweltschutz in die Staatsverwaltung, unter Einbezug alternativer Möglichkeiten, bei denen die heutigen Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen der einzeln en Fachgebiete in bestehende Departemente bzw. Staatsämter integriert würden. Dabei ist es sinnvoll, dass alle Departemente, in deren Aufgabenbereiche und Kompetenzen sich ebenfalls Fragen der Umwelt befinden, dementsprechend eine(n) Umweltbeauftragte(n) zu benennen. Künftig sind nur diejenigen Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen zu übertragen, die für eine effiziente, kostengünstige und nachhaltige Erreichung der entsprechenden Zielsetzung – Machbares klar vor Wünschbarem - notwendig sind und im Interesse des Kantons St. Gallen und dessen Wirtschaftsstandort liegen. Die dem Kanton übertragenen Aufgaben sollen koordiniert und Kontrolltätigkeiten vereinheitlicht werden. (z.B. Landwirtschaft – ein Verantwortlicher für alle Kontrolltätigkeiten pro Betrieb). Ebenso sollen diejenigen Aufgaben die neu die Berufsverbände (z.B. AGVS), gemäss Vertrag übernommen haben, endlich abgegeben werden. Zudem sind weitere Branchenlösungen anzustreben.

 

 

 

 

Februar – Sessionsbericht

März – Interpellation "Anwendung geltendes Recht"

März – Motion Ausgabenbremse

März – Postulat AFU

April – Einfache Anfrage: Kundenfreundliche Steuerverwaltung

Juli – Einfache Anfrage "Stopp Luchs-Versuchsprojekt"

November – Interpellation "Stopp Luchs-Versuchsprojekt"

Dezember – Interpellation "Bevölkerungsschutz hat erste Priorität"

aktualisiert 11.02.2005