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Postulat „Neuorganisation der Aufgaben, Funktionen
und Kompetenzen des Amtes für Umweltschutz“
Seit dem Jahr 2000 ist der Personalbestand im
Amt für Umweltschutz laufend erhöht worden und erreicht
heute eine staatliche Zahl von 87 Stellen. Im Vergleich mit den
Kantonen Graubünden (40), Thurgau (53), Schwyz (14) und beide
Appenzell (26) ist der Kanton St. Gallen mit 87 Stellen absoluter
Spitzenreiter. Andere Kantone wie z.B. der Kanton Bern verfügen
überhaupt nicht über ein solch eingeständiges Amt,
sondern die entsprechenden Aufgaben sind auf verschiedene Direktionen
verteilt. Die Aufwendungen sind von 38.9 Mio. im Jahre 1999 auf
42.5 Mio. im Voranschlag 2002 angestiegen, das sind innerhalb von
3 Jahren 3.6 Mio. Franken oder 9 ¼ %. Einen grossen Teil
der markant steigenden Ausgaben erachte ich als Folge einer überrissenen
Organisations- und Kostenstruktur. Die notwendigen, im Kantonsinteresse
liegenden Aufgaben und Kompetenzen sind in bestehende Departemente
bzw. Staatsämter zu integrieren. Die geltenden Aufgaben- und
Kompetenzzuweisungen sind auf ihre Notwendigkeit und Effizienz zu
prüfen, dementsprechend zuzuweisen oder aufzugeben. Zur kostengünstigen
Erfüllung der tatsächlich notwendigen Aufgaben des Kantons
St. Gallen sind in den zuständigen Departementen bzw. Staatsämtern
spezielle Umweltbeauftragte zu benennen.
Die Regierung wird eingeladen, Bericht zu
erstatten über Vor- und Nachteile der heutigen Eingliederung
des Amtes für Umweltschutz in die Staatsverwaltung, unter Einbezug
alternativer Möglichkeiten, bei denen die heutigen Aufgaben,
Funktionen und Kompetenzen der einzeln en Fachgebiete in bestehende
Departemente bzw. Staatsämter integriert würden. Dabei
ist es sinnvoll, dass alle Departemente, in deren Aufgabenbereiche
und Kompetenzen sich ebenfalls Fragen der Umwelt befinden, dementsprechend
eine(n) Umweltbeauftragte(n) zu benennen. Künftig sind nur
diejenigen Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen zu übertragen,
die für eine effiziente, kostengünstige und nachhaltige
Erreichung der entsprechenden Zielsetzung – Machbares klar
vor Wünschbarem - notwendig sind und im Interesse des Kantons
St. Gallen und dessen Wirtschaftsstandort liegen. Die dem Kanton
übertragenen Aufgaben sollen koordiniert und Kontrolltätigkeiten
vereinheitlicht werden. (z.B. Landwirtschaft – ein Verantwortlicher
für alle Kontrolltätigkeiten pro Betrieb). Ebenso sollen
diejenigen Aufgaben die neu die Berufsverbände (z.B. AGVS),
gemäss Vertrag übernommen haben, endlich abgegeben werden.
Zudem sind weitere Branchenlösungen anzustreben.
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