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Motion „Ausgabenbremse“
Der Finanzplan 2003 – 2005 der Regierung
zeigt ein weiterer Ausgabenanstieg von rund 500 Mio. auf 3.5 Mrd.
und Ausgabenüberschüsse von jährlich 85 Mio. in den
nächsten drei Jahren. Das kann so in keiner Art und Weise akzeptiert
werden und erfordern dringend wirksame Massnahmen. Sowohl der Grosse
Rat als auch die Regierung tragen gemeinsam die Verantwortung für
die heutige Situation. Daher sind Massnahmen für die Legislative
und die Exekutive zu ergreifen. Zum Erreichen des ausgeglichenen
Budgets soll die Regierung frühere Regierungsbeschlüsse
in eigener Kompetenz modifizieren oder aufheben und dies für
frühere Grossratsbeschlüsse dem Grossen Rat ebenfalls
beantragen. Gegebenenfalls sind Beschlüsse des Grossen Rates
und der Regierung in der Realisierung entweder zu verschieben, teilweise
oder ganz auszusetzen. Zum Ausgleich des Aufwandüberschusses
dürfen keine Steuererhöhungen vorgenommen werden. Primär
sind die Aufgaben und die Führungsweise den vorhandenen finanziellen
Mitteln anzupassen.
Die Regierung wird eingeladen, dem Grossen Rat eine Vorlage vorzulegen,
welche folgende Ziele erfüllt:
- Der Grosse Rat beschliesst für
eine Periode von drei Jahren die Anwendung der „Ausgabenbremse“.
- Die Regierung ist für diese Periode
verpflichtet, ohne Steuerfusserhöhung ein ausgeglichenes
Budget vorzulegen.
- Der Grosse Rat kann das von der Regierung
vorgelegte Budget annehmen oder abändern, muss jedoch mit
seinen abweichenden Beschlüssen insgesamt den Budgetausgleich
– ohne Steuererhöhung – erfüllen.
- Zur Anwendung der Ausgabenbremse sind
der Grosse Rat und die Regierung verpflichtet, wenn in zwei vorhergehenden
Jahren die Staatsrechnungen mit einem Aufwandüberschuss abgeschlossen
haben oder wenn mit dem letzten Rechnungsabschluss das Eigenkapital
aufgebraucht wurde.
- Der Grosse Rat kann den Beschluss „Ausgabenbremse“
höchstens um ein Jahr verschieben, wenn wiederum ein defizitärer
Rechnungsabschluss folgt. Ist dieser Rechnungsabschluss positiv
und ist wieder Eigenkapital vorhanden, ist der Grosse Rat wieder
frei in seinem Entscheid für die Einführung und für
die Weiterführung der Ausgabenbremse.
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