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Motion „Ausgabenbremse“

Der Finanzplan 2003 – 2005 der Regierung zeigt ein weiterer Ausgabenanstieg von rund 500 Mio. auf 3.5 Mrd. und Ausgabenüberschüsse von jährlich 85 Mio. in den nächsten drei Jahren. Das kann so in keiner Art und Weise akzeptiert werden und erfordern dringend wirksame Massnahmen. Sowohl der Grosse Rat als auch die Regierung tragen gemeinsam die Verantwortung für die heutige Situation. Daher sind Massnahmen für die Legislative und die Exekutive zu ergreifen. Zum Erreichen des ausgeglichenen Budgets soll die Regierung frühere Regierungsbeschlüsse in eigener Kompetenz modifizieren oder aufheben und dies für frühere Grossratsbeschlüsse dem Grossen Rat ebenfalls beantragen. Gegebenenfalls sind Beschlüsse des Grossen Rates und der Regierung in der Realisierung entweder zu verschieben, teilweise oder ganz auszusetzen. Zum Ausgleich des Aufwandüberschusses dürfen keine Steuererhöhungen vorgenommen werden. Primär sind die Aufgaben und die Führungsweise den vorhandenen finanziellen Mitteln anzupassen.

Die Regierung wird eingeladen, dem Grossen Rat eine Vorlage vorzulegen, welche folgende Ziele erfüllt:

  1. Der Grosse Rat beschliesst für eine Periode von drei Jahren die Anwendung der „Ausgabenbremse“.
  2. Die Regierung ist für diese Periode verpflichtet, ohne Steuerfusserhöhung ein ausgeglichenes Budget vorzulegen.
  3. Der Grosse Rat kann das von der Regierung vorgelegte Budget annehmen oder abändern, muss jedoch mit seinen abweichenden Beschlüssen insgesamt den Budgetausgleich – ohne Steuererhöhung – erfüllen.
  4. Zur Anwendung der Ausgabenbremse sind der Grosse Rat und die Regierung verpflichtet, wenn in zwei vorhergehenden Jahren die Staatsrechnungen mit einem Aufwandüberschuss abgeschlossen haben oder wenn mit dem letzten Rechnungsabschluss das Eigenkapital aufgebraucht wurde.
  5. Der Grosse Rat kann den Beschluss „Ausgabenbremse“ höchstens um ein Jahr verschieben, wenn wiederum ein defizitärer Rechnungsabschluss folgt. Ist dieser Rechnungsabschluss positiv und ist wieder Eigenkapital vorhanden, ist der Grosse Rat wieder frei in seinem Entscheid für die Einführung und für die Weiterführung der Ausgabenbremse.

 

 

 

 

Februar – Sessionsbericht

März – Interpellation "Anwendung geltendes Recht"

März – Motion Ausgabenbremse

März – Postulat AFU

April – Einfache Anfrage: Kundenfreundliche Steuerverwaltung

Juli – Einfache Anfrage "Stopp Luchs-Versuchsprojekt"

November – Interpellation "Stopp Luchs-Versuchsprojekt"

Dezember – Interpellation "Bevölkerungsschutz hat erste Priorität"

aktualisiert 11.02.2005