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Interpellation März 2002

„Anwendung geltendes Recht“

Die Regierung plant mit einem Paket von Massnahmen in Zukunft härter gegen nicht kooperationswillige Eltern und gegen gewalttätige Schüler vorzugehen. Für letztere sieht die Regierung in besonderen Fällen die zwangsweise Einweisung in ein geschlossenes Internat vor.

Grundsätzlich sind diese Anstrengungen der Regierung sehr zu begrüssen. Es ist unbestritten, dass die Gewalt an den Schulen in bedenklichem Masse zugenommen hat. Tatsache ist aber auch, dass 1999 72.6 Prozent der ermittelten jugendlichen Gewalttäter ausländischer Nationalität waren. Erziehungsdirektor Hans Ulrich Stöckling und Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter hielten denn in einer Medienkonferenz auch fest, dass sich die Massnahmen vor allem an ausländische Eltern und ihre Schulkinder richten. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob eine Zwangseinweisung in ein Internat, die in jedem Fall mit massiven Kosten für den Steuerzahler verbunden sein wird, auch bei gewalttätigen Jugendlichen ausländischer Nationalität vollzogen werden soll. Sinnvoller erscheint uns, solche Kriminelle und renitenten Ausländer, die die öffentliche Ordnung stören und einen normalen Schulunterricht verunmöglichen, aus der Schweiz auszuweisen.

Gemäss Art. 10 Abs. 1 des ANAG (Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer) kann ein Ausländer „aus der Schweiz oder aus dem Kanton ausgewiesen werden; ...wenn sein Verhalten im allgemeinen und seine Handlungen darauf schliessen lassen, dass er nicht gewillt oder nicht fähig ist, sich in die im Gaststaat geltende Ordnung einzufügen.“ Nach unserer Ueberzeugung ist der Tatbestand von Art. 10 Abs. 1 des ANAG im Falle von ausländischen Jugendlichen, die beispielsweise Mitschüler und Lehrer terrorisieren oder Abwarte spitalreif prügeln, vollumfänglich erfüllt. Besagter Tatbestand ist übrigens auch erfüllt, wenn Eltern ausländischer Kinder massive Drohungen gegenüber Lehrern und Schulbehörden aussprechen.

In einer Interpellation haben KR Schlegel-Malans und ich die Regierung angefragt, wieso im Falle gewalttätiger und krimineller ausländischer Jugendlicher von der Anwendung geltenden Rechts abgesehen und stattdessen der Einweisung in ein geschlossenes Internat der Vorzug gegeben wird?

 

 

 

 

Februar – Sessionsbericht

März – Interpellation "Anwendung geltendes Recht"

März – Motion Ausgabenbremse

März – Postulat AFU

April – Einfache Anfrage: Kundenfreundliche Steuerverwaltung

Juli – Einfache Anfrage "Stopp Luchs-Versuchsprojekt"

November – Interpellation "Stopp Luchs-Versuchsprojekt"

Dezember – Interpellation "Bevölkerungsschutz hat erste Priorität"

aktualisiert 11.02.2005