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Interpellation März 2002
„Anwendung geltendes Recht“
Die Regierung plant mit einem Paket von Massnahmen in Zukunft härter
gegen nicht kooperationswillige Eltern und gegen gewalttätige
Schüler vorzugehen. Für letztere sieht die Regierung
in besonderen Fällen die zwangsweise Einweisung in ein geschlossenes
Internat vor.
Grundsätzlich sind diese Anstrengungen der Regierung sehr
zu begrüssen. Es ist unbestritten, dass die Gewalt an den Schulen
in bedenklichem Masse zugenommen hat. Tatsache ist aber auch, dass
1999 72.6 Prozent der ermittelten jugendlichen Gewalttäter
ausländischer Nationalität waren. Erziehungsdirektor Hans
Ulrich Stöckling und Polizeidirektorin Karin Keller-Sutter
hielten denn in einer Medienkonferenz auch fest, dass sich die Massnahmen
vor allem an ausländische Eltern und ihre Schulkinder richten.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob eine Zwangseinweisung
in ein Internat, die in jedem Fall mit massiven Kosten für
den Steuerzahler verbunden sein wird, auch bei gewalttätigen
Jugendlichen ausländischer Nationalität vollzogen werden
soll. Sinnvoller erscheint uns, solche Kriminelle und renitenten
Ausländer, die die öffentliche Ordnung stören und
einen normalen Schulunterricht verunmöglichen, aus der Schweiz
auszuweisen.
Gemäss Art. 10 Abs. 1 des ANAG (Bundesgesetz über Aufenthalt
und Niederlassung der Ausländer) kann ein Ausländer „aus
der Schweiz oder aus dem Kanton ausgewiesen werden; ...wenn sein
Verhalten im allgemeinen und seine Handlungen darauf schliessen
lassen, dass er nicht gewillt oder nicht fähig ist, sich in
die im Gaststaat geltende Ordnung einzufügen.“ Nach unserer
Ueberzeugung ist der Tatbestand von Art. 10 Abs. 1 des ANAG im Falle
von ausländischen Jugendlichen, die beispielsweise Mitschüler
und Lehrer terrorisieren oder Abwarte spitalreif prügeln, vollumfänglich
erfüllt. Besagter Tatbestand ist übrigens auch erfüllt,
wenn Eltern ausländischer Kinder massive Drohungen gegenüber
Lehrern und Schulbehörden aussprechen.
In einer Interpellation haben KR Schlegel-Malans und ich die Regierung
angefragt, wieso im Falle gewalttätiger und krimineller ausländischer
Jugendlicher von der Anwendung geltenden Rechts abgesehen und stattdessen
der Einweisung in ein geschlossenes Internat der Vorzug gegeben
wird?
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