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Bericht aus der Februar-Session
Der Grosse Rat befasste sich u.a. mit den Spitalverbunden,
dem Finanzplan 2003–2005 und dem Landwirtschaftsgesetz
Spitalverbunde
Mit der Quadriga werden die kantonalen Spitäler zu vier Spitalverbunden
zusammengeführt. Der Spitalverbund ist eine öffentlich-rechtliche
Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und stellt die bedarfsgerechte
Spitalversorgung, die Notfallversorgung und die Aus- und Weiterbildung
im Gesundheitswesen sicher. Die Finanzierung wird mit Globalkrediten
sichergestellt. Die Immobilien bleiben im Eigentum des Kantons und
stehen gegen eine angemessene Abgeltung zur Nutzung zur Verfügung.
Die SVP-Fraktion stellte den Antrag, dass der Grosse Rat auf Antrag
der Regierung die Verwaltungsräte der Spitalverbunde wählen
soll. Dieser unterlag einer Mehrheit, die die Wahl bei der Regierung
belassen will. Das war nicht weiter überraschend, denn es war
jene Mehrheit, die sich gern aus der Verantwortung stiehlt, wenn
es eine zu übernehmen geben würde.
Finanzplan 2003 – 2005
Der Finanzplan 2003 – 2005 der Regierung zeigt ein weiteres
Ausgabenwachstum von rund 500 Mio. auf 3.5 Mrd. Franken und Ausgabenüberschüsse
von jährlich rund 85 Mio. Franken. Der Finanzplan ist ein Bericht
der Regierung der nicht abgeändert sondern nur zur Kenntnis
genommen werden kann. Nachdem Kenntnisnahme des Grossen Rates als
politische Akzeptanz gewertet wird – hat die SVP Fraktion
diesen Bericht nicht zur Kenntnis genommen, weil sie diesen so wie
er vorliegt in keiner Art und Weise akzeptiert. Sie hat für
das Budget 2003 denn auch eine Vorgabe angekündigt. Die SVP-Fraktion
hat beantragt, dass die Regierung für das Jahr 2003 ein ausgeglichenes
Budget nach Vorgabe des Staatsverwaltungsgesetzes, ohne Eigenkapitalbezug
und mit einer weiteren Steuerfuss-Senkung um 2 Prozent unterbreitet.
Obwohl FDP und CVP immer wieder beteuern, dass sie sich für
Steuersenkungen einsetze, ist ihre Unterstützung unseres Antrags
ausgeblieben. Der Antrag wurde klar abgelehnt. Es ist diesen eher
unprofiliert arbeitenden Parteien wichtiger, sich gegen die SVP
zu stellen, als ihren eigenen Absichtserklärungen nachzuleben.
Landwirtschaftsgesetz
Das neue Landwirtschaftsgesetz ermöglicht im wesentlichen
die Weiterführung der bisherigen Massnahmen. Die SVP-Fraktion
hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass neu unter Fördermassnahmen
auch die Zusammenarbeit zwischen Alpwirtschaft, Berg- und Tallandschaft
aufgenommen wurde. Die Landwirtschaft musste mit der AP 2002 bereits
enorme Einnahmeverluste hinnehmen. Die künftigen Aussichten
auf Marktöffnung und Aufhebung der Kontingentierung wird die
Landwirtschaft nochmals hart treffen. Ich begrüsse dieses Landwirtschaftsgesetz,
man darf die Bauern nicht aussterben lassen, schliesslich übernehmen
sie in unserem Land eine sehr wichtige und grosse Aufgabe; Produktion
qualitativ hoch stehender Produkte zur Versorgung unseres Landes
und Pflege unserer wunderschönen Heimat. Dies soll auf jeden
Fall erhalten bleiben - die SVP sagt ganz klar ja zur Landwirtschaft.
Motion Ausgabenbremse
Der Finanzplan 2003 – 2005 der Regierung zeigt ein weiteres
Ausgabenwachstum von rund 500 Mio. auf 3.5 Mrd. und Ausgabenüberschüsse
von jährlich 85 Mio. in den nächsten drei Jahren. Man
könnte dies mit Fug und Recht als grenzenlose Verantwortungslosigkeit
gegenüber der Bevölkerung bezeichnen. So kann es in keiner
Art und Weise akzeptiert werden. Sowohl der Grosse Rat als auch
die Regierung tragen gemeinsam die Verantwortung für die heutige
Situation. Daher sind Massnahmen für die Legislative und Exekutive
zu ergreifen. Zum Ausgleich des Aufwandüberschusses dürfen
keine Steuererhöhungen vorgenommen werden. Primär sind
die Aufgaben und die Führungsweise den vorhandenen finanziellen
Mitteln anzupassen.
Postulat Neuorganisation der Aufgaben, Funktionen
und Kompetenzen des Amts für Umweltschutz
Seit dem Jahr 2000 ist der Personalbestand im Amt für Umweltschutz
(AFU) laufend erhöht worden und erreicht heute eine staatliche
Zahl von 87 Stellen. Im Vergleich mit den benachbarten Kantonen
Graubünden, Thurgau, Schwyz nehmen wir eine Spitzenrolle ein.
Die Aufwendungen sollen von 38.9 Mio. im 1999 auf 42.5 Mio. im Voranschlag
2002 ansteigen, das sind innerhalb von drei Jahren 3.6 Mio. oder
9 %. Einen grossen Teil der markant steigenden Ausgaben erachte
ich als Folge einer massiv überrissenen Organisations- und
Kostenstruktur. Man kann sich fragen, ob hier die Regierung einmal
mehr überfordert ist. Es würde ihr sehr gut anstehen,
wenn sie endlich handeln würde. Mittels Postulat habe ich die
Regierung eingeladen, Bericht zu erstatten über Vor- und Nachteile
der heutigen Eingliederung des AFU in die Staatsverwaltung, unter
Einbezug alternativer Möglichkeiten, bei denen die heutigen
Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen der einzelnen Fachgebiete in
bestehende Departemente bzw. Staatsämter integriert würden.
Künftig sind nur diejenigen Aufgaben, Funktionen und Kompetenzen
zu übertragen, die für eine effiziente, kostengünstige
und nachhaltige Erreichung der entsprechenden Zielsetzung –
Machbares klar vor Wünschbarem – notwendig sind und im
Interesse des Kantons St. Gallen und dessen Wirtschaftsstandort
liegen. Ich hoffe, die Regierung wird auch verstehen, was mit dieser
Aussage gemeint ist.
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