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Grosserfolg der SVP
Rückblick auf die September-Session
Die September-Session stand ganz im Zeichen
der Kantonsverfassung. Die SVP hat sich insbesondere gegen das Ausländerstimmrecht,
für die Wahlkreise, für das obligatorische Finanzreferendum
und die Einbürgerungen durch die Bürgerversammlung stark
gemacht, Anträge eingereicht und etliche Erfolge verbuchen
können.
Ausländerstimmrecht
Erstmals als Sprecherin der SVP-Fraktion stellte ich den Antrag,
den in Art. 29 in der 1. Lesung neu eingebrachte Abs. 2 der das
fakultative Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene regelt, wieder
zu streichen. Die SVP ist generell gegen das Ausländerstimmrecht.
Unter Namensaufruf ist dem Antrag zugestimmt worden und die SVP
ist glücklich über diesen Erfolg.
Wahlkreise
Ebenfalls beim Art. 35 Abs. 2 konnte ich im Namen der SVP-Fraktion
den Antrag auf Beibehaltung der Wahlkreise in der bisherigen Form
der Bezirke stellen. Die Begründung der Verfassungskommission,
dass nach Angabe des Bundesgerichts, die Wahlhürde von 10 Prozent
als an der oberen Grenze bezeichnet wird, genügt der SVP-Fraktion
in keiner Art und Weise. Hier wird einmal mehr auf Minderheiten,
d.h. auf kleine Parteien Rücksicht genommen und bevorzugt und
die Landregionen mit kleinen Gemeinden und kleinem Stimmenpotential
ausgetrickst. Der Kanton Zürich hat an der OLMA stolz ihre
Bezirke, deren Traditionen und Spezialitäten präsentiert.
Der Kanton St. Gallen will diese Traditionen brechen und alles –
dem heutigen Trend entsprechend – fusionieren und zusammenlegen.
Die SVP will keine Fusion – die Wahlkreise sollen in der bisherigen
Form der Bezirke auch in Zukunft eigenständig bleiben. Ich
persönlich bedaure sehr, dass dieser insbesondere für
unser Gasterland sehr wichtige Antrag nicht durchgekommen ist.
Obligatorisches Finanzreferendum
In der ersten Lesung wurde das obligatorische Finanzreferendum
gestrichen. Der Antrag der SVP Fraktion, dieses wieder in Art. 46
lit. d aufzunehmen, wurde klar gutgeheissen.
Einbürgerungen
Die SVP-Fraktion stellte den Antrag, dass die politische Gemeinde
über das Gemeindebürgerrecht beschliesst und nach Erteilung
dessen bei der Ortsgemeinde das Gesuch um Erteilung des Ortsbürgerrechts
durch die Ortsgemeindeversammlung gestellt wird. Wenn in einer politischen
Gemeinde mehrere Ortsgemeinden bestehen wie z.B. in Schänis,
und die nachsuchende Person an einem bestimmten Ortsbürgerrecht
tatsächlich interessiert ist, soll sie das Gesuch bei der von
ihr gewünschten Ortsgemeinde stellen. Für die SVP ist
es eine Selbstverständlichkeit, dass über die Aufnahme
in die Ortsgemeinde die Ortsbürger selber entscheiden sollen
und nicht ihre Mitglieder einfach zugewiesen erhalten. Die Regierung
ihrerseits stellte jedoch den Antrag, dass der Einbürgerungsrat
abschliessend über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts
beschliesst und die Bürgerversammlung dazu nichts mehr zu sagen
hat. Die SVP kämpft, dass die Bürgerversammlung auch in
Zukunft demokratisch und eigenständig darüber bestimmen
kann, wer das Schweizer Bürgerrecht erhalten soll.. Aus diesem
Grund hat die SVP ihren Antrag auf den Nachtrag zurückgezogen
und den Antrag der Regierung einstimmig bekämpft. Unter Namensaufruf
ist der Antrag der Regierung klar abgelehnt worden und die SVP ist
stolz, dass es ihr gelungen ist, dass die Bürgerversammlung
weiterhin das oberste Organ der Einbürgerungen bleibt.
Die Behandlung der Kantonsverfassung war sehr interessant, die
gesamte SVP-Fraktion hat sich sehr aktiv an der 2. Lesung beteiligt.
Eindrucksvoll war bei den Abstimmungen die einhellige Haltung der
SVP. Als zweitgrösste Kraft können wir doch schon einiges
bewirken.
Nachtragsgesetz zum Veterinärgesetz
Das Veterinärgesetz regelt u.a. den Vollzug eines Teils dieser
Gesetzgebung innerhalb des Kantons. Beim Nachtragsgesetz handelt
es sich um eine kleine Revision des Veterinärgesetzes, deren
wesentliches Ziel die Sicherung ausreichender Mittel der Tierseuchen-
und Fleischhygienekasse darstellt. Das von der Regierung vorgeschlagene
Finanzierungsmodell soll sich nach dem Verursacherprinzip orientieren.
Der Finanzierungsanteil der Nutztierhalter liegt bei 40 Prozent,
jener des Staates ebenfalls bei 40 Prozent und jener der politischen
Gemeinden bei 20 Prozent.
Die SVP Fraktion war mit diesem Schlüssel nicht einverstanden,
war es doch der Bund, der den Import der beanstandeten Futtermittel
nicht frühzeitig gestoppt und für das Debakel der BSE-Seuche
hauptverantwortlich ist. Die SVP stellte den Antrag, den Kostenverteiler
für die Beiträge an die Tierseuchenkasse 20 Prozent Landwirt,
20 Prozent Gemeinden und 60 Prozent Staat gutzuheissen und den Vorschlag
der Regierung abzulehnen. Unser Antrag wurde abgelehnt und ich gewann
einmal mehr den Eindruck, dass die echten Bauernvertreter wahrlich
in der SVP sind.
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