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Grosserfolg der SVP

Rückblick auf die September-Session

Die September-Session stand ganz im Zeichen der Kantonsverfassung. Die SVP hat sich insbesondere gegen das Ausländerstimmrecht, für die Wahlkreise, für das obligatorische Finanzreferendum und die Einbürgerungen durch die Bürgerversammlung stark gemacht, Anträge eingereicht und etliche Erfolge verbuchen können.

Ausländerstimmrecht

Erstmals als Sprecherin der SVP-Fraktion stellte ich den Antrag, den in Art. 29 in der 1. Lesung neu eingebrachte Abs. 2 der das fakultative Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene regelt, wieder zu streichen. Die SVP ist generell gegen das Ausländerstimmrecht. Unter Namensaufruf ist dem Antrag zugestimmt worden und die SVP ist glücklich über diesen Erfolg.

Wahlkreise

Ebenfalls beim Art. 35 Abs. 2 konnte ich im Namen der SVP-Fraktion den Antrag auf Beibehaltung der Wahlkreise in der bisherigen Form der Bezirke stellen. Die Begründung der Verfassungskommission, dass nach Angabe des Bundesgerichts, die Wahlhürde von 10 Prozent als an der oberen Grenze bezeichnet wird, genügt der SVP-Fraktion in keiner Art und Weise. Hier wird einmal mehr auf Minderheiten, d.h. auf kleine Parteien Rücksicht genommen und bevorzugt und die Landregionen mit kleinen Gemeinden und kleinem Stimmenpotential ausgetrickst. Der Kanton Zürich hat an der OLMA stolz ihre Bezirke, deren Traditionen und Spezialitäten präsentiert. Der Kanton St. Gallen will diese Traditionen brechen und alles – dem heutigen Trend entsprechend – fusionieren und zusammenlegen. Die SVP will keine Fusion – die Wahlkreise sollen in der bisherigen Form der Bezirke auch in Zukunft eigenständig bleiben. Ich persönlich bedaure sehr, dass dieser insbesondere für unser Gasterland sehr wichtige Antrag nicht durchgekommen ist.

Obligatorisches Finanzreferendum

In der ersten Lesung wurde das obligatorische Finanzreferendum gestrichen. Der Antrag der SVP Fraktion, dieses wieder in Art. 46 lit. d aufzunehmen, wurde klar gutgeheissen.

Einbürgerungen

Die SVP-Fraktion stellte den Antrag, dass die politische Gemeinde über das Gemeindebürgerrecht beschliesst und nach Erteilung dessen bei der Ortsgemeinde das Gesuch um Erteilung des Ortsbürgerrechts durch die Ortsgemeindeversammlung gestellt wird. Wenn in einer politischen Gemeinde mehrere Ortsgemeinden bestehen wie z.B. in Schänis, und die nachsuchende Person an einem bestimmten Ortsbürgerrecht tatsächlich interessiert ist, soll sie das Gesuch bei der von ihr gewünschten Ortsgemeinde stellen. Für die SVP ist es eine Selbstverständlichkeit, dass über die Aufnahme in die Ortsgemeinde die Ortsbürger selber entscheiden sollen und nicht ihre Mitglieder einfach zugewiesen erhalten. Die Regierung ihrerseits stellte jedoch den Antrag, dass der Einbürgerungsrat abschliessend über die Erteilung des Gemeinde- und Ortsbürgerrechts beschliesst und die Bürgerversammlung dazu nichts mehr zu sagen hat. Die SVP kämpft, dass die Bürgerversammlung auch in Zukunft demokratisch und eigenständig darüber bestimmen kann, wer das Schweizer Bürgerrecht erhalten soll.. Aus diesem Grund hat die SVP ihren Antrag auf den Nachtrag zurückgezogen und den Antrag der Regierung einstimmig bekämpft. Unter Namensaufruf ist der Antrag der Regierung klar abgelehnt worden und die SVP ist stolz, dass es ihr gelungen ist, dass die Bürgerversammlung weiterhin das oberste Organ der Einbürgerungen bleibt.

Die Behandlung der Kantonsverfassung war sehr interessant, die gesamte SVP-Fraktion hat sich sehr aktiv an der 2. Lesung beteiligt. Eindrucksvoll war bei den Abstimmungen die einhellige Haltung der SVP. Als zweitgrösste Kraft können wir doch schon einiges bewirken.

Nachtragsgesetz zum Veterinärgesetz

Das Veterinärgesetz regelt u.a. den Vollzug eines Teils dieser Gesetzgebung innerhalb des Kantons. Beim Nachtragsgesetz handelt es sich um eine kleine Revision des Veterinärgesetzes, deren wesentliches Ziel die Sicherung ausreichender Mittel der Tierseuchen- und Fleischhygienekasse darstellt. Das von der Regierung vorgeschlagene Finanzierungsmodell soll sich nach dem Verursacherprinzip orientieren. Der Finanzierungsanteil der Nutztierhalter liegt bei 40 Prozent, jener des Staates ebenfalls bei 40 Prozent und jener der politischen Gemeinden bei 20 Prozent.

Die SVP Fraktion war mit diesem Schlüssel nicht einverstanden, war es doch der Bund, der den Import der beanstandeten Futtermittel nicht frühzeitig gestoppt und für das Debakel der BSE-Seuche hauptverantwortlich ist. Die SVP stellte den Antrag, den Kostenverteiler für die Beiträge an die Tierseuchenkasse 20 Prozent Landwirt, 20 Prozent Gemeinden und 60 Prozent Staat gutzuheissen und den Vorschlag der Regierung abzulehnen. Unser Antrag wurde abgelehnt und ich gewann einmal mehr den Eindruck, dass die echten Bauernvertreter wahrlich in der SVP sind.

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September – Interpellation "Frauenhaus"

September – Sessionsbericht

November – Sessionsbericht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aktualisiert 11.02.2005