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Stelleninserat des Frauenhauses St. Gallen
Interpellation Steiner vom 27. September 2000
Vor einiger Zeit war ein Stelleninserat im
St. Galler Tagblatt publiziert. Das Frauenhaus St.Gallen suchte
eine Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin.
An und für sich ist nichts gegen ein Stelleninserat einzuwenden.
Wenn aber im unteren Teil erwähnt wird: „Bei entsprechender
Qualifikation wird eine Migrantin bevorzugt“, haben wir schwerste
Bedenken, ob unsere Landsleute nicht diskriminiert werden. Sind
das nicht dieselben Leute die mittels Steuern einen enormen finanziellen
Beitrag an das Frauenhaus leisten?
Die Regierung wird eingeladen, dazu Stellung
zu nehmen und nachfolgende Fragen zu beantworten:
- Kann sich die Regierung mit diesem Vorhaben
identifizieren?
- Ist das nicht ein klarer Verstoss gegen
das Diskriminierungsverbot?
- Wenn ja, was gedenkt die Regierung dagegen
zu tun?
Schriftliche Antwort
der Regierung vom 7. November 2000
Marianne Steiner-Kaltbrunn äussert in einer am 27. September
2000 eingereichten Interpellation Bedenken gegen eine vom Frauenhaus
St. Gallen veröffentlichte Stellenausschreibung, in der festgehalten
ist, dass bei entsprechender Qualifikation eine Migrantin bevorzugt
werde.
Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:
- Das Frauenhaus St. Gallen ist eine vom Staat nach dem Sozialhilfegesetz
(sGS 381.1) mitfinanzierte und hinsichtlich eines wirtschaftlichen
Mitteleinsatzes von ihm beaufsichtigte privatrechtliche Einrichtung.
Im Gegensatz zu Stellenplan und Besoldungsordnung fallen die Anstellungen
von Fachpersonal und die Stellenausschreibungen nicht unter die
staatliche Aufsicht.
- Es ist zu berücksichtigen, dass auch schutzbedürftige
Migrantinnen im Frauenhaus Aufnahme finden. Es ist deshalb zweckdienlich
und aus fachlichen Gründen verständlich, dass nach Möglichkeit
für Betreuungsaufgaben auch qualifizierte Migrantinnen angestellt
werden. Der Hinweis im Stelleninserat, dass bei entsprechender
Qualifikation eine Migrantin bevorzugt werde, stellt keine Diskriminierung
dar, sondern bildet ein begründetes Auswahlkriterium.
- Es besteht kein Handlungsbedarf.
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Stellungnahme
zur Antwort der Regierung
„Wenn zwei dasselbe tun, dann ist es nie dasselbe.“
Dies trifft wahrlich auf die Antwort meiner Interpellation zu. Schweizerinnen
und Schweizer werden durchleuchtet und unter die Lupe genommen und
wenn sie – und sei es nur in einem Fasnachtswitz – irgend
etwas harmloses sagen oder „witzeln“, verstossen sie
gleich gegen das Antirassismusgesetz und werden wegen jeder Bagatelle
vor das Gericht gezerrt. Nicht daran zu denken, was passiert wäre,
wenn eine Schweizer Firma in ihrem Stelleninserat „Schweizer
oder Schweizerin bevorzugt“ publiziert hätte.
Nach meiner Ansicht primär das Werk von linken oder orientierungslosen
Gruppierungen, die tagtäglich ehrenwerte Bürgerinnen und
Bürger zu beobachten und zu bespitzeln scheinen, um sie bei
jeder Gelegenheit in die Pfanne zu hauen. Wo Argumente fehlen, muss
man halt wieder einmal totalitäre Traditionen aufleben lassen.
Zumindest kann man so von den eigenen politischen Misserfolgen ablenken.
Wenn jedoch dieselbe Gruppierung mal einen Fehler und einen Patzer
macht, oder wie es die Verursacher nennen „die Sache nicht
glücklich gelaufen ist“, wird das ganze verharmlost und
eine riesige Sache dagegen aufgezogen. Dies natürlich mit der
gütigen Hilfe der Medien, die gleich eine Schlacht daraus gemacht
haben. Auch wenn mir die betroffenen Kreise vorgeworfen haben, dies
hätte man mit einer einfachen Anfrage und ohne grosse Kosten
aufklären können, so muss ich hier ganz klar festhalten,
dass ich mit einer einfachen Anfrage diese Ungerechtigkeit, wie
sie gegen unsere Schweizerinnen und Schweizer stattfindet, niemals
hätte aufzeigen können.
Damit hoffe ich, dass die betroffenen Damen und Herren zumindest
einen Denkzettel erhalten haben und in Zukunft das Antirassismusgesetz
nicht wegen jeder Bagatelle anrufen. Das wäre schon mal ein
Erfolg.
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