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Stelleninserat des Frauenhauses St. Gallen

Interpellation Steiner vom 27. September 2000

Vor einiger Zeit war ein Stelleninserat im St. Galler Tagblatt publiziert. Das Frauenhaus St.Gallen suchte eine Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin.

An und für sich ist nichts gegen ein Stelleninserat einzuwenden. Wenn aber im unteren Teil erwähnt wird: „Bei entsprechender Qualifikation wird eine Migrantin bevorzugt“, haben wir schwerste Bedenken, ob unsere Landsleute nicht diskriminiert werden. Sind das nicht dieselben Leute die mittels Steuern einen enormen finanziellen Beitrag an das Frauenhaus leisten?

Die Regierung wird eingeladen, dazu Stellung zu nehmen und nachfolgende Fragen zu beantworten:

  1. Kann sich die Regierung mit diesem Vorhaben identifizieren?
  2. Ist das nicht ein klarer Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot?
  3. Wenn ja, was gedenkt die Regierung dagegen zu tun?

Schriftliche Antwort der Regierung vom 7. November 2000

Marianne Steiner-Kaltbrunn äussert in einer am 27. September 2000 eingereichten Interpellation Bedenken gegen eine vom Frauenhaus St. Gallen veröffentlichte Stellenausschreibung, in der festgehalten ist, dass bei entsprechender Qualifikation eine Migrantin bevorzugt werde.

Die Regierung beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. Das Frauenhaus St. Gallen ist eine vom Staat nach dem Sozialhilfegesetz (sGS 381.1) mitfinanzierte und hinsichtlich eines wirtschaftlichen Mitteleinsatzes von ihm beaufsichtigte privatrechtliche Einrichtung. Im Gegensatz zu Stellenplan und Besoldungsordnung fallen die Anstellungen von Fachpersonal und die Stellenausschreibungen nicht unter die staatliche Aufsicht.
  2. Es ist zu berücksichtigen, dass auch schutzbedürftige Migrantinnen im Frauenhaus Aufnahme finden. Es ist deshalb zweckdienlich und aus fachlichen Gründen verständlich, dass nach Möglichkeit für Betreuungsaufgaben auch qualifizierte Migrantinnen angestellt werden. Der Hinweis im Stelleninserat, dass bei entsprechender Qualifikation eine Migrantin bevorzugt werde, stellt keine Diskriminierung dar, sondern bildet ein begründetes Auswahlkriterium.
  3. Es besteht kein Handlungsbedarf.

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Stellungnahme zur Antwort der Regierung

„Wenn zwei dasselbe tun, dann ist es nie dasselbe.“ Dies trifft wahrlich auf die Antwort meiner Interpellation zu. Schweizerinnen und Schweizer werden durchleuchtet und unter die Lupe genommen und wenn sie – und sei es nur in einem Fasnachtswitz – irgend etwas harmloses sagen oder „witzeln“, verstossen sie gleich gegen das Antirassismusgesetz und werden wegen jeder Bagatelle vor das Gericht gezerrt. Nicht daran zu denken, was passiert wäre, wenn eine Schweizer Firma in ihrem Stelleninserat „Schweizer oder Schweizerin bevorzugt“ publiziert hätte.

Nach meiner Ansicht primär das Werk von linken oder orientierungslosen Gruppierungen, die tagtäglich ehrenwerte Bürgerinnen und Bürger zu beobachten und zu bespitzeln scheinen, um sie bei jeder Gelegenheit in die Pfanne zu hauen. Wo Argumente fehlen, muss man halt wieder einmal totalitäre Traditionen aufleben lassen. Zumindest kann man so von den eigenen politischen Misserfolgen ablenken.

Wenn jedoch dieselbe Gruppierung mal einen Fehler und einen Patzer macht, oder wie es die Verursacher nennen „die Sache nicht glücklich gelaufen ist“, wird das ganze verharmlost und eine riesige Sache dagegen aufgezogen. Dies natürlich mit der gütigen Hilfe der Medien, die gleich eine Schlacht daraus gemacht haben. Auch wenn mir die betroffenen Kreise vorgeworfen haben, dies hätte man mit einer einfachen Anfrage und ohne grosse Kosten aufklären können, so muss ich hier ganz klar festhalten, dass ich mit einer einfachen Anfrage diese Ungerechtigkeit, wie sie gegen unsere Schweizerinnen und Schweizer stattfindet, niemals hätte aufzeigen können.

Damit hoffe ich, dass die betroffenen Damen und Herren zumindest einen Denkzettel erhalten haben und in Zukunft das Antirassismusgesetz nicht wegen jeder Bagatelle anrufen. Das wäre schon mal ein Erfolg.

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September – Interpellation "Frauenhaus"

September – Sessionsbericht

November – Sessionsbericht

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Schriftliche Antwort der Regierung

Stellungnahme zur Antwort der Regierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aktualisiert 11.02.2005