08. April 2010
«Keine Ungereimtheiten» alleine reicht nicht!
Seit den Grundsatzentscheiden zum Einbürgerungsverfahren im Jahre 2003 hat das Bundesgericht in stetiger wiederholter Rechtsprechung unmissverständlich festgehalten, dass es keinen Rechtsanspruch auf Einbürgerung gibt. Zwar hält unsere höchste Rechtsinstanz aber auch fest, dass ein Einbürgerungsgesuch nicht ohne Begründung einfach abgelehnt werden darf und eine solche nicht rechtswidrig sein darf.
Was sich nun zum dritten mal in Benken zuträgt, ist nicht mehr akzeptierbar. Dass derselbe Gemeindepräsident unterschwellig droht «wenn wir nicht einbürgern, dann tut es der Kanton» verletzt die Grundregeln eines demokratischen Rechtstaates, da die Bürgerschaft praktisch genötigt wird einem Antrag zuzustimmen, gegen dessen sie sich bereits zweimal zuvor gestellt hat. Dieser unwürdigen Lage kommt umsomehr Bedeutung zu, als dass der Entscheid an einer offenen Versammlung - wo jeder sehen kann, wie der andere Mitbürger entscheidet - gefällt wird. Dass unter einer solchen Ausgangslage – bei der bereits von den Medien auf die sogenannten «Nein-Sager» mit dem Finger gezeigt und eine «Rechtfertigung» verlangt wird – kann von einer freien Meinungs- und Willensäusserung keine Rede mehr sein. Ein Einbürgerungsentscheid des Benkner Souveräns, der so zustande kommt, wäre dann auch rechtswidrig.
Fragwürdig ist auch die Haltung des Benkner Gemeindepräsidenten, in dem er schon zu glauben weiss, wie die erste und zweite Beschwerdeinstanz entscheiden könnte. Damit stellt er die Unabhängigkeit unserer Judikative in dieser Sache sehr in Frage, denn «keine Ungereimtheiten» alleine reichen nun mal als Voraussetzung für eine Einbürgerung nicht. Die Antragssteller haben zu beweisen, dass sie über gute Deutschkenntnisse verfügen, unsere Rechts- und Gesellschaftsordnung uneingeschränkt akzeptieren, sich aber auch im Gemeinschaftsleben des Dorfes integriert haben. So sei den diesbezüglich angemerkt, dass in der Rheintaler Gemeinde Oberriet ein Einbürgerungsgesuch zweier Personen vom Department des Innern letztendlich deshalb abgelehnt wurde, weil es genau an der Integration ins Gemeinschaftsleben zum Dorf erheblich mangelte.
Wer als Politiker glaubt, die Einbürgerungsanträge beim Volk mit der eisernen Brechstange durchdrücken zu müssen, sorgt letztendlich nur dafür, dass das Einbürgerungsgesetz, welches im Kantonsrat zur Behandlung ansteht, in einer möglichen Volksabstimmung (Referendum) beerdigt wird.
Marianne Steiner, SVP-Kantonsrätin
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