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IG „Hochwasserschutz Linth“ für Sanierung ohne Verzug

Der Gründungsakt der IG „Hochwasserschutz Linth“ hat am 15. Dezember 2005 in Schänis erfolgreich stattgefunden. Der Vorstand hat zur konstituierenden Sitzung getagt. Er nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich bereits 200 Mitglieder der neuen Interessengemeinschaft eingeschrieben haben. Nach der Wahl der Präsidentin Marianne Steiner, Kaltbrunn und des Vizepräsidenten Peter Kistler, Reichenburg anlässlich der Gründungsversammlung wurde der Vorstand konstituiert und die Ressorts an die Vorstandsmitglieder Ruth Marty, Erwin Tremp und Daniel Seliner zugeteilt.

Eingangsbestätigung

Die Linthverwaltung hat in ihrem Brief vom 16. Dezember 2005 den Eingang der Einsprache der Interessengemeinschaft in Gründung vom 22. November 2005 bestätigt. Die IG in Gründung hat während dem Auflageverfahren klar Stellung bezogen und die Forderungen definiert. Das Projekt Hochwasserschutz Linth 2000 soll so geändert werden, dass der Hochwasserschutz uneingeschränkt bleibt. Schäden, die wegen fehlendem Unterhalt die Festigkeit der Dämme zu beeinträchtigen begonnen haben, sind sofort und ohne Verzug zu beheben. Ein optimaler Hochwasserschutz ist ohne Verzug zu realisieren. Dieses Ziel darf nicht zugunsten anderer Ziele, die nicht zum Hochwasserschutz gehören, beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund ist die vorgesehenen Aufweitung im Hänggelgiessen, bzw. der Überlastfall, definitiv aus dem Projekt zu streichen. Allfällige Diskussionen um die Frage des Abtragens der heutigen Schutzdämme und der damit verbundenen Aufweitungen der heutigen Hochwasserentlastungskanäle müssen sofort abgebrochen werden bzw. dürfen nicht zu Verzögerungen der dringenden Arbeiten zu Gunsten des Hochwasserschutzes führen. Eine weitere Verzögerung des Hochwasserschutzes darf den Betroffenen nicht weiter zugemutet werden. Es ist alles zu unternehmen, dieses Spiel abzubrechen und eine offene und transparente Sachdiskussion zu führen. Es kann nicht hingenommen werden, dass ein weiteres Hinauszögern der Instandstellung des Hochwasserschutzes zu einem Schwarzpeterspiel benutzt wird, die Betroffenen unter Druck zu setzen und sie zu Zugeständnissen zu den Aufweitungen der Kanäle zu drängen, andernfalls ihnen die Verantwortung für einen verzögerten Hochwasserschutz zugeschoben wird.

Einspracheverfahren

Die vielen Einsprachen gegen das Projekt Linth 2000 haben gezeigt, dass auf die Bedürfnisse der Bevölkerung zu wenig Rücksicht genommen worden ist. Es geht längst nicht nur um den direkt betroffenen Landwirt mit seinem Eigentum im Hänggelgiessen, dem durch die Enteignung seine Existenz bedroht ist. Es betrifft den Hochwasserschutz für die ganze Bevölkerung. Das August-Hochwasser hat gezeigt, dass der Hintergraben bereits von den verschiedenen Bächen von Schänis überflutet war. Es ist absolut nicht verständlich, dass durch die Dammabtragung und Aufweitung noch zusätzliche 80 m3/sek. Wasser von der Linth in den Hintergraben geführt werden soll. Mit dem Projekt Linth 2000 ist der Hochwasserschutz bedroht. Die IG Hochwasserschutz Linth will die Bedürfnisse der Bevölkerung wahrnehmen, Massnahmen und Aktivitäten ergreifen, dass der Hochwasserschutz uneingeschränkt gewährleistet bleibt und ohne Verzug realisiert wird. Dieses Ziel darf nicht zugunsten anderer Ziele, die nicht zum Hochwasserschutz gehören, beeinträchtigt werden.

Brief an die Linthkommission

Die IG Hochwasserschutz Linth schreibt in ihrem Brief vom 23. Dezember 2005 an die Linthkommission, dass sie als Interessengemeinschaft Lösungen erarbeiten und Massnahmen treffen will, damit ohne Verzug mit der Sanierung begonnen werden kann. Aus diesem Grund ersucht sie die Linthkommission, als Partner Einsitz in die Begleitkommission zu gewähren, wie dies zuvor der Linthrat hatte. Gleichzeitig überreicht sie der Linthkommission die von der Gründungsversammlung einstimmig genehmigte Resolution mit den Forderungen:

  1. auf die Reduktion des Linthkanals von 500 m3/sek. auf 420 m3/sek. im Hänggelgiessen muss verzichtet werden
  2. auf die vorgesehene Reduktion der bestehenden Dämme (20-60cm) vom Hänggelgiessen bis Grynau muss verzichtet werden
  3. auf die Aufweitung Hänggelgiessen ist zu verzichten, da dies nicht dem Hochwasserschutz dient, sondern eine ökologische Massnahme ist
  4. ein allfälliger Ueberlastfall muss regulierbar sein und ist erst ab 500m3/sek., d.h. bei 415.90 m.ü.M. diskutabel
  5. der rechtseitige Hintergraben muss auf 100 m3/sek. Abflusskapazität inkl. Sumpfauslauf bis zu den Einmündungen des Aubach, Rufibach und des Selletgrabens erhöht werden, damit das Wasser vom allfälligen Ueberlastfall abfliessen kann
  6. die bereits vorhandenen ökologischen Ausgleichsflächen der Linthebene müssen in den offiziellen Projektgrundlagen ausgewiesen werden.

Der Hochwasserschutz hat höchste Priorität. Er hat sich während 200 Jahren hervorragend bewährt. Er muss auch in Zukunft gewährleistet sein.

 

 

 

 

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aktualisiert 28.08.2006