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IG „Hochwasserschutz Linth“ für
Sanierung ohne Verzug
Der Gründungsakt der IG „Hochwasserschutz
Linth“ hat am 15. Dezember 2005 in Schänis erfolgreich
stattgefunden. Der Vorstand hat zur konstituierenden Sitzung getagt.
Er nimmt erfreut zur Kenntnis, dass sich bereits 200 Mitglieder
der neuen Interessengemeinschaft eingeschrieben haben. Nach der
Wahl der Präsidentin Marianne Steiner, Kaltbrunn und des Vizepräsidenten
Peter Kistler, Reichenburg anlässlich der Gründungsversammlung
wurde der Vorstand konstituiert und die Ressorts an die Vorstandsmitglieder
Ruth Marty, Erwin Tremp und Daniel Seliner zugeteilt.
Eingangsbestätigung
Die Linthverwaltung hat in ihrem Brief vom
16. Dezember 2005 den Eingang der Einsprache der Interessengemeinschaft
in Gründung vom 22. November 2005 bestätigt. Die IG in
Gründung hat während dem Auflageverfahren klar Stellung
bezogen und die Forderungen definiert. Das Projekt Hochwasserschutz
Linth 2000 soll so geändert werden, dass der Hochwasserschutz
uneingeschränkt bleibt. Schäden, die wegen fehlendem Unterhalt
die Festigkeit der Dämme zu beeinträchtigen begonnen haben,
sind sofort und ohne Verzug zu beheben. Ein optimaler Hochwasserschutz
ist ohne Verzug zu realisieren. Dieses Ziel darf nicht zugunsten
anderer Ziele, die nicht zum Hochwasserschutz gehören, beeinträchtigt
werden. Aus diesem Grund ist die vorgesehenen Aufweitung im Hänggelgiessen,
bzw. der Überlastfall, definitiv aus dem Projekt zu streichen.
Allfällige Diskussionen um die Frage des Abtragens der heutigen
Schutzdämme und der damit verbundenen Aufweitungen der heutigen
Hochwasserentlastungskanäle müssen sofort abgebrochen
werden bzw. dürfen nicht zu Verzögerungen der dringenden
Arbeiten zu Gunsten des Hochwasserschutzes führen. Eine weitere
Verzögerung des Hochwasserschutzes darf den Betroffenen nicht
weiter zugemutet werden. Es ist alles zu unternehmen, dieses Spiel
abzubrechen und eine offene und transparente Sachdiskussion zu führen.
Es kann nicht hingenommen werden, dass ein weiteres Hinauszögern
der Instandstellung des Hochwasserschutzes zu einem Schwarzpeterspiel
benutzt wird, die Betroffenen unter Druck zu setzen und sie zu Zugeständnissen
zu den Aufweitungen der Kanäle zu drängen, andernfalls
ihnen die Verantwortung für einen verzögerten Hochwasserschutz
zugeschoben wird.
Einspracheverfahren
Die vielen Einsprachen gegen das Projekt
Linth 2000 haben gezeigt, dass auf die Bedürfnisse der Bevölkerung
zu wenig Rücksicht genommen worden ist. Es geht längst
nicht nur um den direkt betroffenen Landwirt mit seinem Eigentum
im Hänggelgiessen, dem durch die Enteignung seine Existenz
bedroht ist. Es betrifft den Hochwasserschutz für die ganze
Bevölkerung. Das August-Hochwasser hat gezeigt, dass der Hintergraben
bereits von den verschiedenen Bächen von Schänis überflutet
war. Es ist absolut nicht verständlich, dass durch die Dammabtragung
und Aufweitung noch zusätzliche 80 m3/sek. Wasser von der Linth
in den Hintergraben geführt werden soll. Mit dem Projekt Linth
2000 ist der Hochwasserschutz bedroht. Die IG Hochwasserschutz Linth
will die Bedürfnisse der Bevölkerung wahrnehmen, Massnahmen
und Aktivitäten ergreifen, dass der Hochwasserschutz uneingeschränkt
gewährleistet bleibt und ohne Verzug realisiert wird. Dieses
Ziel darf nicht zugunsten anderer Ziele, die nicht zum Hochwasserschutz
gehören, beeinträchtigt werden.
Brief an die Linthkommission
Die IG Hochwasserschutz Linth schreibt
in ihrem Brief vom 23. Dezember 2005 an die Linthkommission, dass
sie als Interessengemeinschaft Lösungen erarbeiten und Massnahmen
treffen will, damit ohne Verzug mit der Sanierung begonnen werden
kann. Aus diesem Grund ersucht sie die Linthkommission, als Partner
Einsitz in die Begleitkommission zu gewähren, wie dies zuvor
der Linthrat hatte. Gleichzeitig überreicht sie der Linthkommission
die von der Gründungsversammlung einstimmig genehmigte Resolution
mit den Forderungen:
- auf die Reduktion des Linthkanals
von 500 m3/sek. auf 420 m3/sek. im Hänggelgiessen muss verzichtet
werden
- auf die vorgesehene Reduktion
der bestehenden Dämme (20-60cm) vom Hänggelgiessen bis
Grynau muss verzichtet werden
- auf die Aufweitung Hänggelgiessen
ist zu verzichten, da dies nicht dem Hochwasserschutz dient, sondern
eine ökologische Massnahme ist
- ein allfälliger Ueberlastfall
muss regulierbar sein und ist erst ab 500m3/sek., d.h. bei 415.90
m.ü.M. diskutabel
- der rechtseitige Hintergraben
muss auf 100 m3/sek. Abflusskapazität inkl. Sumpfauslauf
bis zu den Einmündungen des Aubach, Rufibach und des Selletgrabens
erhöht werden, damit das Wasser vom allfälligen Ueberlastfall
abfliessen kann
- die bereits vorhandenen ökologischen
Ausgleichsflächen der Linthebene müssen in den offiziellen
Projektgrundlagen ausgewiesen werden.
Der Hochwasserschutz hat höchste Priorität.
Er hat sich während 200 Jahren hervorragend bewährt. Er
muss auch in Zukunft gewährleistet sein.
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