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Was ist zu halten von der Neuen?
Interview mit Thomas Marth – Linth
Zeitung
Neue Verfassung: Ja oder Nein? Was empfehlen
Sie und wie begründen Sie es?
NEIN! Der Grosse Rat hat es verpasst, die
Kantonsverfassung in Teilen, insbesondere über die Wahlkreise,
dem Volk vorzulegen – so wie ich das im Parlament beantragt
habe. Die neuen Wahlkreise sind ein schwerwiegender Eingriff in
die Kantonsstruktur und ein Abbau des Föderalismus. Darüber
soll der Souverän separat entscheiden können. Wer mit
den neuen Wahlkreisen nicht einverstanden ist, der ist jetzt gezwungen,
die ganze Verfassung abzulehnen.
Neue Wahlkreise: Warum braucht es sie
nicht?
Es braucht sie nicht. Das 20. Jahrhundert
war geprägt vom Gedanken der Grösse, der Gleichmacherei,
von der Idee von einem zentralistischen Staat. Die Zukunft gehört
nicht dem Zentralismus – sie gehört dem Föderalismus,
weil er wirkungsvoller, persönlicher, beweglicher und überblickbarer
ist.
Weniger, dafür grössere Wahlkreise?
Das ist nicht allein nur mein Anliegen,
ich bin im Co-Präsidium des überparteilichen Abstimmungskomitees
„Nein, so nicht!“ – Nein, zu den neuen Wahlkreisen
in der Kantonsverfassung!“ zusammen mit FDP-Kantonsrat Franz
Schildknecht, Gossau. Die Delegierten der SVP des Kantons St. Gallen
haben aus demselben Grund die NEIN-Parole beschlossen. Wir St. Galler
haben die Bundesverfassung abgelehnt, warum sollen wir nicht auch
die Kantonsverfassung ablehnen?
Bei den Einbürgerungen wird auch
in Zukunft Willkür herrschen. In aufgeschlossenen Gemeinden
werden sie diskussionslos gutgeheissen, andernorts haben Ausländer
kaum eine Chance. Trotzdem reden alle von einem guten Kompromiss.
Die Bürgerversammlung ist das oberste
Organ einer Gemeinde. Der Entscheid der Bürgerversammlung ist
ein demokratischer Akt und muss anerkannt werden. Das hat mit Willkür
nichts zu tun. Die neue Regelung stellt eine Vereinfachung dar.
Chancenlos blieb auch das Stimmrechtsalter
16. Auch hier blieb der Grosse Rat doch mutlos?
Erst vor wenigen Jahren ist die zivilrechtliche
Mündigkeit auf 18 Jahren herabgesetzt worden. Die Jugendlichen
werden mit 18 Jahren steuerpflichtig und gleichzeitig stimmberechtigt.
Das fakultative Ausländerstimmrecht
auf Gemeindeebene wurde gekipft. Alle reden von der Notwendigkeit,
Ausländer zu integrieren, da wäre eine aktive Einbindung
doch sinnvoll?
Einbürgerung und Stimmrecht allein
bedeuten noch keine Integration. Integration ist nicht allein Aufgabe
des Gastlandes. Sie obliegt auch dem Einwanderer selbst. Integration
funktioniert jedoch nur, wenn die Ausländerzahl die Möglichkeiten
des Aufnahmelandes nicht sprengt.
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