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Was ist zu halten von der Neuen?

Interview mit Thomas Marth – Linth Zeitung

Neue Verfassung: Ja oder Nein? Was empfehlen Sie und wie begründen Sie es?

NEIN! Der Grosse Rat hat es verpasst, die Kantonsverfassung in Teilen, insbesondere über die Wahlkreise, dem Volk vorzulegen – so wie ich das im Parlament beantragt habe. Die neuen Wahlkreise sind ein schwerwiegender Eingriff in die Kantonsstruktur und ein Abbau des Föderalismus. Darüber soll der Souverän separat entscheiden können. Wer mit den neuen Wahlkreisen nicht einverstanden ist, der ist jetzt gezwungen, die ganze Verfassung abzulehnen.

Neue Wahlkreise: Warum braucht es sie nicht?

Es braucht sie nicht. Das 20. Jahrhundert war geprägt vom Gedanken der Grösse, der Gleichmacherei, von der Idee von einem zentralistischen Staat. Die Zukunft gehört nicht dem Zentralismus – sie gehört dem Föderalismus, weil er wirkungsvoller, persönlicher, beweglicher und überblickbarer ist.

Weniger, dafür grössere Wahlkreise?

Das ist nicht allein nur mein Anliegen, ich bin im Co-Präsidium des überparteilichen Abstimmungskomitees „Nein, so nicht!“ – Nein, zu den neuen Wahlkreisen in der Kantonsverfassung!“ zusammen mit FDP-Kantonsrat Franz Schildknecht, Gossau. Die Delegierten der SVP des Kantons St. Gallen haben aus demselben Grund die NEIN-Parole beschlossen. Wir St. Galler haben die Bundesverfassung abgelehnt, warum sollen wir nicht auch die Kantonsverfassung ablehnen?

Bei den Einbürgerungen wird auch in Zukunft Willkür herrschen. In aufgeschlossenen Gemeinden werden sie diskussionslos gutgeheissen, andernorts haben Ausländer kaum eine Chance. Trotzdem reden alle von einem guten Kompromiss.

Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ einer Gemeinde. Der Entscheid der Bürgerversammlung ist ein demokratischer Akt und muss anerkannt werden. Das hat mit Willkür nichts zu tun. Die neue Regelung stellt eine Vereinfachung dar.

Chancenlos blieb auch das Stimmrechtsalter 16. Auch hier blieb der Grosse Rat doch mutlos?

Erst vor wenigen Jahren ist die zivilrechtliche Mündigkeit auf 18 Jahren herabgesetzt worden. Die Jugendlichen werden mit 18 Jahren steuerpflichtig und gleichzeitig stimmberechtigt.

Das fakultative Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene wurde gekipft. Alle reden von der Notwendigkeit, Ausländer zu integrieren, da wäre eine aktive Einbindung doch sinnvoll?

Einbürgerung und Stimmrecht allein bedeuten noch keine Integration. Integration ist nicht allein Aufgabe des Gastlandes. Sie obliegt auch dem Einwanderer selbst. Integration funktioniert jedoch nur, wenn die Ausländerzahl die Möglichkeiten des Aufnahmelandes nicht sprengt.

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aktualisiert 11.02.2005