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Neue St. Galler Kantonsverfassung:
Guter Kompromiss oder schwerer Eingriff?

Interview mit Marcel Degiacomi – Obersee Nachrichten

Frau Steiner, ist das Desinteresse auf die Gehaltlosigkeit der neuen Verfassung zurückzuführen?

Die wichtigen Anliegen der SVP – das Einbürgerungsverfahren, das beim obersten Organ der Bürgerversammlung bleibt, das obligatorische Finanzreferendum, das wieder eingebracht und das fakultative Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene, das wieder gestrichen wurde - konnten alle in der zweiten Lesung mit der neuen 42-köpfigen SVP-Fraktion wieder bereinigt werden. Es sind wohl Aenderungen gegenüber der ersten Lesung, aber keine Neuerungen gegenüber der bisherigen Verfassung, Das zeigt doch, dass die alte Kantonsverfassung nicht so schlecht ist, wie immer dargestellt wird.

Umstritten ist die Schaffung der acht neuen Wahlkreise. Bisher wurden die Kantonsräte in den 14 Bezirken gewählt. Wieso wehren Sie sich gegen die Wahlkreise?

Das ist ein schwerwiegender Eingriff in die Kantonsstruktur und ein Abbau des Föderalismus. Den Landregionen wird durch die vorgesehenen Wahlkreise der politische Einfluss entzogen. Der Grosse Rat hat es verpasst das Thema Wahlkreise separat vorzulegen, damit es abstimmen kann, ob es die alten Bezirke als Wahlkreise behalten will oder ob es die neuen acht Wahlkreise bevorzugt. Das ist ein demokratisches Recht, das auch in dieser heiklen Frage gewährleistet sein muss. Wir lassen uns nicht von „Oben“ diktieren, wohin wir in Zukunft gehören sollen.

Frau Steiner rechnen Sie mit Ihrem Anliegen durchzukommen oder produzieren Sie einfach etwas Schall und Rauch?

Das ist nicht allein nur mein Anliegen, ich bin im Co-Präsidium des überparteilichen Abstimmungskomitees „Nein, so nicht!“ – Nein, zu den neuen Wahlkreisen in der Kantonsverfassung!“ zusammen mit FDP-Kantonsrat Franz Schildknecht, Gossau. Die Delegierten der SVP des Kantons St. Gallen haben aus demselben Grund die NEIN-Parole beschlossen. Wir St. Galler haben die Bundes-verfassung abgelehnt, warum sollen wir nicht auch die Kantonsverfassung ab-lehnen?

Bei den Einbürgerungen wird auch in Zukunft Willkür herrschen. In aufgeschlossenen Gemeinden werden sie diskussionslos gutgeheissen, andernorts haben Ausländer kaum eine Chance. Trotzdem reden alle von einem guten Kompromiss.

Die Bürgerversammlung ist das oberste Organ einer Gemeinde. Der Entscheid der Bürgerversammlung ist ein demokratischer Akt und muss anerkannt werden. Das hat mit Willkür nichts zu tun. Die neue Regelung stellt eine Vereinfachung dar.

Chancenlos blieb auch das Stimmrechtsalter 16. Auch hier blieb der Grosse Rat doch mutlos?

Erst vor wenigen Jahren ist die zivilrechtliche Mündigkeit auf 18 Jahren herabgesetzt worden. Die Jugendlichen werden mit 18 Jahren steuerpflichtig und gleichzeitig stimmberechtigt.

Das fakultative Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene wurde gekippt. Alle reden von der Notwendigkeit, Ausländer zu integrieren, da wäre eine aktive Einbindung doch sinnvoll?

Einbürgerung und Stimmrecht allein bedeuten noch keine Integration. Integration ist nicht allein Aufgabe des Gastlandes. Sie obliegt auch dem Einwanderer selbst. Integration funktioniert jedoch nur, wenn die Ausländerzahl die Möglichkeiten des Aufnahmelandes nicht sprengt.

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aktualisiert 11.02.2005