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Neue St. Galler Kantonsverfassung:
Guter Kompromiss oder schwerer Eingriff?
Interview mit Marcel Degiacomi
– Obersee Nachrichten
Frau Steiner, ist das Desinteresse auf
die Gehaltlosigkeit der neuen Verfassung zurückzuführen?
Die wichtigen Anliegen der SVP – das
Einbürgerungsverfahren, das beim obersten Organ der Bürgerversammlung
bleibt, das obligatorische Finanzreferendum, das wieder eingebracht
und das fakultative Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene,
das wieder gestrichen wurde - konnten alle in der zweiten Lesung
mit der neuen 42-köpfigen SVP-Fraktion wieder bereinigt werden.
Es sind wohl Aenderungen gegenüber der ersten Lesung, aber
keine Neuerungen gegenüber der bisherigen Verfassung, Das zeigt
doch, dass die alte Kantonsverfassung nicht so schlecht ist, wie
immer dargestellt wird.
Umstritten ist die Schaffung der acht
neuen Wahlkreise. Bisher wurden die Kantonsräte in den 14 Bezirken
gewählt. Wieso wehren Sie sich gegen die Wahlkreise?
Das ist ein schwerwiegender Eingriff in
die Kantonsstruktur und ein Abbau des Föderalismus. Den Landregionen
wird durch die vorgesehenen Wahlkreise der politische Einfluss entzogen.
Der Grosse Rat hat es verpasst das Thema Wahlkreise separat vorzulegen,
damit es abstimmen kann, ob es die alten Bezirke als Wahlkreise
behalten will oder ob es die neuen acht Wahlkreise bevorzugt. Das
ist ein demokratisches Recht, das auch in dieser heiklen Frage gewährleistet
sein muss. Wir lassen uns nicht von „Oben“ diktieren,
wohin wir in Zukunft gehören sollen.
Frau Steiner rechnen Sie mit Ihrem Anliegen
durchzukommen oder produzieren Sie einfach etwas Schall und Rauch?
Das ist nicht allein nur mein Anliegen,
ich bin im Co-Präsidium des überparteilichen Abstimmungskomitees
„Nein, so nicht!“ – Nein, zu den neuen Wahlkreisen
in der Kantonsverfassung!“ zusammen mit FDP-Kantonsrat Franz
Schildknecht, Gossau. Die Delegierten der SVP des Kantons St. Gallen
haben aus demselben Grund die NEIN-Parole beschlossen. Wir St. Galler
haben die Bundes-verfassung abgelehnt, warum sollen wir nicht auch
die Kantonsverfassung ab-lehnen?
Bei den Einbürgerungen wird auch in
Zukunft Willkür herrschen. In aufgeschlossenen Gemeinden werden
sie diskussionslos gutgeheissen, andernorts haben Ausländer
kaum eine Chance. Trotzdem reden alle von einem guten Kompromiss.
Die Bürgerversammlung ist das oberste
Organ einer Gemeinde. Der Entscheid der Bürgerversammlung ist
ein demokratischer Akt und muss anerkannt werden. Das hat mit Willkür
nichts zu tun. Die neue Regelung stellt eine Vereinfachung dar.
Chancenlos blieb auch das Stimmrechtsalter
16. Auch hier blieb der Grosse Rat doch mutlos?
Erst vor wenigen Jahren ist die zivilrechtliche
Mündigkeit auf 18 Jahren herabgesetzt worden. Die Jugendlichen
werden mit 18 Jahren steuerpflichtig und gleichzeitig stimmberechtigt.
Das fakultative Ausländerstimmrecht
auf Gemeindeebene wurde gekippt. Alle reden von der Notwendigkeit,
Ausländer zu integrieren, da wäre eine aktive Einbindung
doch sinnvoll?
Einbürgerung und Stimmrecht allein
bedeuten noch keine Integration. Integration ist nicht allein Aufgabe
des Gastlandes. Sie obliegt auch dem Einwanderer selbst. Integration
funktioniert jedoch nur, wenn die Ausländerzahl die Möglichkeiten
des Aufnahmelandes nicht sprengt.
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