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Einfache Anfrage – Kundenfreundliche Steuerverwaltung                Antwort

Anfangs Januar sind die nun alljährlich erforderlichen Steuererklärungen an alle Steuerpflichtigen zugestellt worden. Die Eingabefrist läuft am 28. Februar 2002 ab. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Frist äusserst knapp bemessen ist, braucht doch der Steuerpflichtige für das Ausfüllen seiner Steuererklärung den Lohnausweis des Arbeitgebers sowie den Depotauszug der Bank. Für die Bewertung der Wertschriften sind die Steuerwerte erforderlich. Diese sind jeweils erst ab Ende Januar auf der Hompage der Eidgenössischen Steuerverwaltung abrufbar. Wenn ich mit den umliegenden Kantonen vergleiche, nimmt der Kanton St. Gallen auch auf diesem Gebiet eine Vorritterrolle ein. Die Steuerpflichtigen des Kantons Zürich, Glarus und Schwyz haben eine Eingabefrist bis 31. März, diejenigen des Kantons Thurgau gar bis 31. Mai. Mit dieser Eingabefrist 28. Februar werden dann alle weiteren Schritte via EDV-Knopf-Druck ausgelöst, und die Steuerpflichten, die dieser Frist – aus welchem Grund auch immer – noch nicht nachkommen konnten gleich mit der 1. Mahnung beglückt. Ferner stelle ich als Treuhänderin und Vorstandsmitglied des Schweizerischen Treuhänderverbandes der Sektion St. Gallen - Ostschweiz fest, dass wir als Treuhandbüro und Bevollmächtigte der Steuerpflichtigen neu sämtliche Korrespondenzen der Steuerpflichtigen erhalten. Das ist nicht nur die Steuerveranlagung, die wir zur Ueberprüfung benötigen, sondern auch gleich alle Akontorechnungen, Mahnungen ja neu sogar die Anträge für die Prämienverbilligungen. Ein riesiger Papierverkehr, den wir von der Steuerverwaltung erhalten und mit einem grossen administrativen Aufwand an die Steuerpflichtigen wieder weiterleiten müssen.

Ich stelle deshalb folgende Fragen an die Regierung:

  1. Ist die Regierung auch an einer kundenfreundlichen Steuerverwaltung interessiert und ist sie bereit, die Eingabefristen ab 2003 zu verlängern?
  2. Ist die Regierung bereit, für die Steuerveranlagung 2001b die Eingabefrist - ohne grosse Ankündigung und ohne Fristerstreckung - bis 31. März zu verlängern und die 1. Mahnungen erst im April 2002 zu versenden?
  3. Ist die Regierung bereit, den bevollmächtigten Treuhändern, die der Steuerverwaltung bekannt sind, ohne grossen administrativen Aufwand und ohne Fristerstreckung der Treuhänder – eine jeweilige Frist für die Eingabe der Steuererklärung 2001b bis Ende September zu gewähren?
  4. Ist die Regierung bereit, die Vertretungsvollmacht so zu gestalten, dass der Bevollmächtigte mittels Ankreuzung wählen kann, zwischen:
    • Steuererklärungen, Auflagen, Steuerveranlagungen und Steuerrechnungen, Antrag auf Prämienverbilligung, Mahnungen, sämtliche Korrespondenz
    • nur definitive Steuerveranlagung mit Steuerrechnung

Für die Beantwortung danke ich der Regierung bestens.

 

 

 

 

Marianne Steiner
Treuhand Hüebli GmbH
Hüeblistrasse 3
CH-8722 Kaltbrunn
Tel. +41 55 283 23 55
Fax +41 55 283 37 33

Mitglied der Treuhand Suisse
Sektion Ostschweiz

Treuhand Suisse

 

Schriftliche Antwort der Regierung vom 3.4.2002

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aktualisiert 11.02.2005

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