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Einfache Anfrage – Kundenfreundliche Steuerverwaltung Antwort
Anfangs Januar sind die nun alljährlich
erforderlichen Steuererklärungen an alle Steuerpflichtigen
zugestellt worden. Die Eingabefrist läuft am 28. Februar 2002
ab. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Frist äusserst knapp
bemessen ist, braucht doch der Steuerpflichtige für das Ausfüllen
seiner Steuererklärung den Lohnausweis des Arbeitgebers sowie
den Depotauszug der Bank. Für die Bewertung der Wertschriften
sind die Steuerwerte erforderlich. Diese sind jeweils erst ab Ende
Januar auf der Hompage der Eidgenössischen Steuerverwaltung
abrufbar. Wenn ich mit den umliegenden Kantonen vergleiche, nimmt
der Kanton St. Gallen auch auf diesem Gebiet eine Vorritterrolle
ein. Die Steuerpflichtigen des Kantons Zürich, Glarus und Schwyz
haben eine Eingabefrist bis 31. März, diejenigen des Kantons
Thurgau gar bis 31. Mai. Mit dieser Eingabefrist 28. Februar werden
dann alle weiteren Schritte via EDV-Knopf-Druck ausgelöst,
und die Steuerpflichten, die dieser Frist – aus welchem Grund
auch immer – noch nicht nachkommen konnten gleich mit der
1. Mahnung beglückt. Ferner stelle ich als Treuhänderin
und Vorstandsmitglied des Schweizerischen Treuhänderverbandes
der Sektion St. Gallen - Ostschweiz fest, dass wir als Treuhandbüro
und Bevollmächtigte der Steuerpflichtigen neu sämtliche
Korrespondenzen der Steuerpflichtigen erhalten. Das ist nicht nur
die Steuerveranlagung, die wir zur Ueberprüfung benötigen,
sondern auch gleich alle Akontorechnungen, Mahnungen ja neu sogar
die Anträge für die Prämienverbilligungen. Ein riesiger
Papierverkehr, den wir von der Steuerverwaltung erhalten und mit
einem grossen administrativen Aufwand an die Steuerpflichtigen wieder
weiterleiten müssen.
Ich stelle deshalb folgende Fragen an die Regierung:
- Ist die Regierung auch an einer kundenfreundlichen
Steuerverwaltung interessiert und ist sie bereit, die Eingabefristen
ab 2003 zu verlängern?
- Ist die Regierung bereit, für die
Steuerveranlagung 2001b die Eingabefrist - ohne grosse Ankündigung
und ohne Fristerstreckung - bis 31. März zu verlängern
und die 1. Mahnungen erst im April 2002 zu versenden?
- Ist die Regierung bereit, den bevollmächtigten
Treuhändern, die der Steuerverwaltung bekannt sind, ohne
grossen administrativen Aufwand und ohne Fristerstreckung der
Treuhänder – eine jeweilige Frist für die Eingabe
der Steuererklärung 2001b bis Ende September zu gewähren?
- Ist die Regierung bereit, die Vertretungsvollmacht
so zu gestalten, dass der Bevollmächtigte mittels Ankreuzung
wählen kann, zwischen:
- Steuererklärungen, Auflagen, Steuerveranlagungen
und Steuerrechnungen, Antrag auf Prämienverbilligung,
Mahnungen, sämtliche Korrespondenz
- nur definitive Steuerveranlagung mit Steuerrechnung
Für die Beantwortung danke ich der Regierung
bestens.
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